14.06.2018 - 4.2 Verpflichtung der Ersten stellv. Stadtpräsident...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 14.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sie gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung die Aufgabe hat, den soeben gewählten Ersten stellv. Stadtpräsidenten per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheit zu verpflichten und in sein Amt einzuführen.
Die Vorsitzende bittet Herrn Puschaddel vorzutreten und weiter, alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Puschaddel per Handschlag mit folgenden Worten:
Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und Erster stellvertretender Stadtpräsident der Hansestadt Lübeck.
