ALLRIS - Auszug

14.06.2018 - 4.2 Verpflichtung der Ersten stellv. Stadtpräsident...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sie gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung die Aufgabe hat, den soeben gewählten Ersten stellv. Stadtpräsidenten per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheit zu verpflichten und in sein  Amt einzuführen.

Die Vorsitzende bittet Herrn Puschaddel  vorzutreten und weiter, alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.

 

Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Puschaddel  per Handschlag mit folgenden Worten:

 

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und Erster stellvertretender Stadtpräsident  der Hansestadt Lübeck.

 

 

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Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

 

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