ALLRIS - Auszug

22.02.2018 - 5.5 CDU: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

BM Rathcke ist wieder im Bürgerschaftssaal anwesend.

 

 

Es sprechen BM U. Krause, BM Zahn, BM Rathcke, Herr Senator Schindler, BM Niewöhner,

BGM Saxe, BM Jansen, BM Zahn erneut, BM Lüttke, BM Mentz und BM Petereit.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Haushaltssitzung am 30.11.2017 eine Sonderverkaufsaktion von selbst gehaltenen und selbst genutzten Erbbaugrundstücken an die Eigentümer beschlossen. In der Umsetzung dieses Beschlusses ist es zu Unklarheiten über die Bemessung des Kaufpreises gekommen.

 

Daher beschließt die Bürgerschaft klarstellend folgende Änderung des Wortlautes des 2. Absatzes des Beschlusses vom 30.11.2017:

 

„Der Kaufpreis ist auf der Grundlage der jeweils gültigen Bodenrichtwerttabelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. Für 600 m² Grundfläche (Bezugsgröße laut Bodenrichtwerttabelle) ist der jeweils gültige Bodenrichtwert ohne Umrechnungsfaktor für die Ermittlung des Kaufpreises zugrunde zu legen. Für die darüber hinausgehende unrentierliche, unbebaute Fläche ist nur ein Viertel des jeweils gültigen Bodenrichtwertes in Ansatz zu bringen. Sollte in der jeweils gültigen Bodenrichtwertkarte ggf. eine andere Bezugsgröße ausgewiesen sein, so findet die vorgenannte Berechnung analoge Anwendung.

 

Der 4. Absatz des Beschlusses vom 30.11.2017  wird klarstellend ergänzt um die Feststellung,

dass sich der gesamte Beschluss lediglich bezieht auf Wohn-Erbbaurechtsverträge.“

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen:23

Nein-Stimmen:18

 

 

Das könnte Sie auch interessieren