22.02.2018 - 5.1 BfL und GAL: Einrichtung eines Sonderausschusse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Der Antrag wurde in der letzten Sitzung vertagt.(Siehe hierzu auch TOP 9.1)
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Geschäftsstelle der BfL Fraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen: Zur Aufklärung aller sich zwischenzeitlich ergebenen Fragen zum o. g. Grundstücksgeschäft wird ein Sonderausschuss der Bürgerschaft eingerichtet. Hierzu legt die Verwaltung alle erforderlichen Unterlagen vor. Der Ausschuss besteht auf 15 Mitgliedern, die von den Fraktionen analog dem Wahlverfahren zu den anderen Fachausschüssen besetzt wird.
Die Verwaltung setzt die weitere Vorgehensweise zu diesem Kaufvertrag bis zur Klärung durch den Sonderausschuss aus, so dass sich am heutigen Status quo nichts ändert.
