ALLRIS - Auszug

25.01.2018 - 5.20 SPD: Förderung der E-Mobilität in städtischen G...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hierzu spricht BM Mentz.

Reduzieren

Beschluss (in ergänzter Fassung):

Der Bürgermeister in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter in den städtischen Gesellschaften sowie in Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung und die Aufsichtsratsmitglieder in diesen werden gebeten, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass diese Gesellschaften den Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Förderung der E-Mobilität in Lübeck (VO/2017/04668) konsequent umsetzen, sofern es dort Möglichkeiten zur Förderung der E-Mobilität gibt. Den Aufsichtsräten wird empfohlen, dieses Thema insbesondere bei der jährlichen Ausgestaltung von Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführungen angemessen zu berücksichtigen.

 

Sofern Betriebe die mit der Förderung der E-Mobilität verbundenen Ziele auf dem Stand von Wissenschaft und Technik mit äquivalenten Mitteln des Einsatzes erneuerbarer Energien erreichen, ist dies ebenfalls zu berücksichtigen

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Ja-Stimmen: 46

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 

Das könnte Sie auch interessieren