21.11.2017 - 9.2 Anfrage des AM Dedow zu Info-Ständen in der Lüb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Datum:
- Di., 21.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der BfL Fraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Welche Voraussetzung und Auflagen bestehen für Verbände/Vereine/Organisationen wie z.B. Unicef, Ärzte ohne Grenzen, Welthungerhilfe usw., um in der Fußgängerzone der Lübecker Innenstadt für Mitglieder und auch Spenden zu werben? Werden evtl. ausgestellte Genehmigungen regelmäßig kontrolliert?
Die Herren Hinsen und Ohlow antworten, dass dafür eine Sondergenehmigung notwendig und hier die Straßenverkehrsbehörde des Fachbereichs 5 zuständig sei. Als Ordnungsbehörde könne man nur begrenzt eingreifen. Man habe mit dem FB 5 gesprochen und die Genehmigung zur Sondernutzung werde jetzt mit Auflagen verbunden. So sei u.a. das direkte Zugehen auf Passanten untersagt.
