21.11.2017 - 4.3.2 Einführung Section-Control
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.2
- Zusätze:
- siehe USO 19.09.2017 TOP 10.1
- Datum:
- Di., 21.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Anfrage siehe USO 19.09.2017 TOP 10.1
Laut Herrn Ohlow ist die angefragte Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage vom Typ Section-Control derzeit nicht realisierbar. Für die auf einem 3 km langen Abschnitt der B 6 in Niedersachsen bereits im Jahr 2015 installierte Pilotanlage gebe es derzeit noch keine Zulassung für die Bundesrepublik Deutschland durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Ohne diese Zulassung dürfe der Probebetrieb nicht aufgenommen werden. Geplant sei dort nach der Zulassung ein 18-monatiger Betrieb. Grundsätzlich wäre eine derartige Anlage, die auf dem genannten Streckenabschnitt die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge ermitteln und Verkehrsverstöße dokumentieren solle, auch an der B 75 denkbar. Da es sich um eine Bundesstraße in der Verwaltung des LBV handle und umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich wären, sei mit einer zeitnahen Realisierung – unabhängig von der ausstehenden PTB-Zulassung – nicht zu rechnen.
