ALLRIS - Auszug

19.09.2017 - 5.2.3 Herbizideinsatz am Wallhafen

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Wortprotokoll

Nachrichtlich die Mitteilung der FBL den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme:

 

„Für das Gelände des Wallhafens ist in der Hansestadt Lübeck der Bereich Lübeck Port Authority (LPA) zuständig. Ende Juni hat LPA an der Gleisböschung im Bereich Roddenkoppelkai eine chemische Aufwuchsbekämpfung gegen den Riesenbärenklau durch ein zertifiziertes Fachunternehmen mit einem zugelassenen und genehmigten Herbizid durchführen lassen. Für diese Maßnahme hat LPA eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 Pflanzenschutzgesetz durch die zuständige Genehmigungsbehörde, in diesem Fall die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, erhalten. Die Landwirtschaftskammer überwacht zudem die durchgeführte Maßnahme.“

 

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