ALLRIS - Auszug

16.11.2017 - 5.2 Kooperationsvereinbarungen zwischen der Schule ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage des Vorsitzenden werden keine Wortmeldungen vorgetragen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die gemäß § 43 Abs. 6 Schulgesetz gestatteten Kooperationen zwischen der Schule am Meer, der Grund- und Gemeinschaftsschule Trave und des Trave-Schulzentrums kann ab dem Schuljahr 2017/2018 rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Kündigungsregelungen für die jeweils an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten sind einzuarbeiten.

 

 

 

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Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss

und der Bürgerschaft einstimmig gemäß

Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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