ALLRIS - Auszug

14.11.2017 - 3.9 NEU: Mitteilung Herr Senator Schindler betr. An...

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Wortprotokoll

Zu der von Herrn Howe in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.10.2017 mündlich gestellten Anfrage „warum bei dem geplanten Wohnungsbauvorhaben mit 30 Wohnungen nur zwei Sozialwohnungen vorgesehen sind. Lt. Beschlusslage soll die Quote für sozial geförderten Wohnungsbau 30 % bei jeder Maßnahme betragen.“ teilt Herr Senator Schindler mit, dass zur Bebauung der Falkenstraße die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29.01.2015 den Beschluss gefasst hat: „Sofern es zu einer Veräußerung und Entwicklung kommt, sind die Grundstücke in Lübeck, Falkenstr. 41 – 47, neben den bereits verkauften Grundstücken in Lübeck, Falkenstraße 51 – 57, für mind. 30 % Mietwohnungsbau vorzusehen. Hiervon soll der Anteil sozialer Wohnungsbau mind. 15 % sozialer Wohnungsbau betragen.“

 

Herr Senator Schindler führt aus, dass daraus abzuleiten war, dass von den ca. 30 zu erstellenden Wohnungen insgesamt 10 Mietwohnungen, davon 2 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (1. Förderweg), zu realisieren sind. Bei den geförderten Wohnungen sollen eine 3-Zimmer-Wohnung mit 75 m² und eine 4-Zimmer-Wohnung mit 85 m² entstehen.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

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Der Hauptausschuss nimmt die

Antwort zur Kenntnis.

 

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