ALLRIS - Auszug

14.11.2017 - 5.8 Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Beda...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

1. Die in der Begründung dargestellten Maßnahmen (s. Tabelle kurzfristige Maßnahmen

    S. 3) werden in den Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG aufgenommen.

 

2. Der gesamtstädtische Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2018 für die Umsetzung der Maß-

    nahmen beträgt 258.406,76 Euro.

 

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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