11.07.2017 - 1 Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tageso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
65. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 11.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Er verweist auf folgende umgeteilte Unterlagen:
TOP 1Übersicht der Fachausschussergebnisse
TOP 3.1.1Bürgerkoffer; hier: Vermerk des Bereichs Informationstechnik
(VO 2017/05157)
NEU: TOP 3.6Anfrage AM Oliver Dedow betr. Beschluss zum Grundstücks-
verkauf einer Fläche in St. Lorenz (VO 2017/05158)
NEU: TOP 5.3Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Umgestaltung Westlicher
Altstadtrand – An der Untertrave im Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre (VO 2017/05124)
dazu:
TOP 5.3.1Antrag des AM Carl Howe (VO 2017/05156)
Die Verwaltung bittet, die Behandlung der Vorlage sowie des Antrages im Wege der Dringlichkeit vorzunehmen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und ist
mit der Erweiterung der Tagesordnung im
Wege der Dringlichkeit einverstanden.
Herr Lötsch teilt mit, dass die Anfrage unter TOP 3.2 „Stadtteilbüro“ zurückgezogen wird.
Der Hauptausschuss
nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Antworten zu TOP 3.3 Anfrage BM Dedow betr. Management und TOP 12.1 Anfrage BM Reinhardt betr. LHG noch nicht vorliegen und schlägt Vertagung vor.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und
vertagt die Behandlung der Anfragen
bis zum Vorliegen der Antworten.
Der Vorsitzende weist weiterhin darauf hin, dass die Beratung der Vorlage 2017/04975 zu TOP 13.4 im Schul- und Sportausschuss noch nicht erfolgt ist und schlägt Vertagung bis zum Abschluss der Beratung im Schul- und Sportausschuss vor.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und
vertagt die Behandlung der Vorlage bis
zum Abschluss der Beratung im
Schul-und Sportausschuss.
Anmerkung des Protokolls:
Der Bereich Haushalt und Steuerung verteilt einen Kurzflyer zum Haushaltsplan 2017 als Tischvorlage, dieser wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen
erforderlich ist.
Er schlägt vor, über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei den als nichtöffentlich angemeldeten TOP „en bloc“ abzustimmen.
