ALLRIS - Auszug

16.05.2017 - 5.1 Stiftung Kriegsopferdank: Eröffnungsbilanz und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

1)      Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 der Stiftung Kriegsopferdank nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schl.-Holstein.

 

2)      Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2010 und den Lagebericht der Stiftung Kriegsopferdank nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

 

3)      Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 88.267,49 € ist den Zweckrücklagen(31.973,49 €) und dem Stiftungskapital (56.294,00 €) zuzuführen.

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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