15.05.2017 - 2.5 Bebauungsplan 05.42.00 - Triftstraße / Georg-Ke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 15.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ramcke möchte wissen, warum dort eine Tiefgarage mit eingeplant sei, obwohl dort eine gute Anbindung an den ÖPNV gegeben sei.
Frau Belchhaus erläutert, dass der Nachweis von einem Stellplatz pro Wohneinheit die übliche Praxis sei, auch läge St. Lorenz Nord nicht im Inneren Ring um die Innenstadt. Sie führt weiter aus, dass dort von Anwohnern aufgrund des hohen Parkverkehrs durch die Berufsschule sogar ein Stellplatzschlüssel von 1:2 angeregt worden sei.
Frau Friedrichsen möchte wissen, wie sich der soziale Wohnungsbau in diesem Quartier insgesamt gestalte.
Frau Belchhaus erläutert im Nachtrag zur Niederschrift, dass im dortigen Bezirk statistisch 35% der Haushalte im öffentlich geförderten Wohnungsbau leben.
Frau Belchhaus verweist weiterhin auf die ausgiebige Diskussion im Bauausschuss beim Aufstellungsbeschluss und die langjährige Planung des Investors, auch schon vor dem Beschluss der Bürgerschaft.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage:12 Stimmen
Gegen die Vorlage:2 Stimmen
Enthaltungen:1 Stimme
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
1.Der Bauausschuss nimmt den zum Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße ‑ erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2.Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße / Georg-Kerschensteiner-Straße – und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.
3.Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
4.Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
176,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
115,3 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
5 MB
|
