30.11.2017 - 10.12.6 BfL: Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.12.6
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 30.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 12:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der BfL-Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der BfL Fraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
- Stellenplan
Der Bürgermeister wird gebeten, im Entwurf des Stellenplans 2018 zwei zusätzliche Stellen für den Fachbereich 5/ Gebäudemanagement/ Energiemanagement auszuweisen.
Begründung:
Mit dem vorhandenen Personal können mögliche Energieeinsparpotentiale im städt. Gebäudebestand nicht ausreichend ausgeschöpft werden. Zur kurz-bis mittelfristigen Senkung der städt. Energiekosten sind diese zwei zusätzlichen Stellen sinnvoll und auch dringend erforderlich.
-Gemeindestraßen, Ersatz Lärmschutz Roter Löwe
FB 5, Bereich 660, Produkt 541001, Anlagen Objekt Nr. 721, Konto 7852000
Der Bürgermeister wird gebeten, die für 2018 vorgesehene Planung für den Bau des o.a. Lärmschutzes solange auszusetzen, bis mit der Deutschen Bahn Gespräche über die Möglichkeit eines Baus der Lärmschutzanlage durch die DB geführt wurden.
Begründung:
Die DB hat in den letzten Jahren in den angrenzenden Bereichen, auch unmittelbar gegenüber dem Bereich Roter Löwe, umfangreiche Lärmschutzanlagen gebaut.
-Kreisstraßen, Neubau " An den Schießständen/ Kirschenallee"
FB 5, Bereich 660, Produkt 542001, Anlagen Objekt Nr. 104, Konto 7852000
Der Bürgermeister wird gebeten, den im Haushaltsplan 2018 vorgesehenen teilweisen Ausbau der Straße "An den Schießständen" zu streichen. Stattdessen sind in 2018 die Mittel für die Planung eines kombinierten Rad- und Gehweges auf der Ostseite der Straße, im Anschluss an den bereits vorhandenen kombinierten Rad- und Gehweg vor dem Verbrauchermarkt bis zur Zuwegung des Waldorf-Kindergartens einzustellen.
Auf den kompletten Straßenausbau wird verzichtet.
Für den betreffenden Straßenabschnitt erfolgt nur eine Deckensanierung.
Die Mittel für die Maßnahme sind für den Haushalt 2019 vorzusehen.
