ALLRIS - Auszug

30.11.2017 - 10.39 Kooperationsvereinbarungen zwischen der Schule ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Die gemäß § 43 Abs. 6 Schulgesetz gestatteten Kooperationen zwischen der Schule am Meer, der Grund- und Gemeinschaftsschule Trave und des Trave-Schulzentrums kann ab dem Schuljahr 2017/2018 rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Kündigungsregelungen für die jeweils an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten sind einzuarbeiten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

 

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