28.09.2017 - 8.1.1 SPD/Freie Wähler & Die Linke: Antrag zu Top 8.1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1.1
- Zusätze:
- Liegt bereits vor.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 28.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Antrag:
Der Bericht über die Förderung der E-Mobilität in der VO/2016/04454 wird zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird gebeten, auf Grundlage dieses Berichts dafür zu sorgen,
dass
1. auf allen öffentlichen Parkplätzen, auf denen ein Tagesticket gelöst werden kann, das
Parken für Elektro-Kfz unentgeltlich zugelassen wird. Die Stadtverordnung über Parkgebühren
soll spätestens im Mai 2017 entsprechend geändert werden.
2. für die Zufahrten zum Hochschulstadtteil baldmöglichst eine Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen
für reine Elektro-Kfz erfolgt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Lübecker Bürgerschaft über die VO/2016/04454 hinaus
umgehend und umfassend über weitere konkrete Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität
im Bereich der Hansestadt Lübeck durch die Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe
und Unternehmen mit städtischer Beteiligung zu berichten. Dabei soll insbesondere
auf folgende Punkte eingegangen werden:
1. entgeltfreies Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen (eventuell mit Parkscheibe
zeitlich begrenzt)
2. weitere E-Parkplätze in besonders attraktiver Lage in Abstimmung mit der KWL und
anderen Parkhausbetreibern
3. zusätzliche E-Parkplätze in Kooperation mit stattauto und anderen carsharing-Unternehmen
4. entgeltfreie Beförderung von E-Mobilen mit der Priwallfähre
5. Förderung von E-Taxi durch einen besonderen E-Taxi-Tarif
6. Förderung von E-Taxi durch besonders attraktive E-Taxistände
7. E-Dienstfahrzeuge für Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck und ihrer Gesellschaften,
sofern technisch sinnvoll.
8. besonderer Stromtarif der Stadtwerke Lübeck für E-Mobil-Hausanschlüsse
9. weitere Ladesäulen im Lübecker Stadtgebiet, sowohl öffentlich als auch in Zusammenarbeit
mit Lübecker Unternehmen (für MitarbeiterInnen und KundInnen)
10. Beschaffung und Einsatz von E-Bussen beim Stadtverkehr Lübeck und der LVG im
Jahr 2017 und in den Folgejahren
11. Festsetzung von E-Parkplätzen und Ladesäulen in Bebauungsplänen
12. Errichtung weiterer Bike-&-Ride-Anlagen an Bahnhaltepunkten und Bahnhöfen mit
Ladeeinrichtungen für Pedelacs und E-Bikes.
13. rechtliche Erfordernisse für eine Gebührenbefreiung bei der Zulassung von E-Mobilen
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14. rechtliche Erfordernisse für ein entgeltfreies Anwohnerparkrecht für E-Mobile (gebührenfreier
Antrag auf Anwohnerparkberechtigung) in der Lübecker Altstadt
Der Bürgermeister wird beauftragt, die von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmenzur Reduzierung von Abgasen und Lärm durch Förderung der E-Mobilität regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Förderung der E-Mobilität und die wirtschaftlichen
Folgen für die Hansestadt Lübeck und deren Eigenbetriebe zu überprüfen und der Lübecker
Bürgerschaft regelmäßig zu berichten.
