ALLRIS - Auszug

30.03.2017 - 10.4 Kooperationsvereinbarungen zwischen Gemeinschaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die gemäß § 43 Absatz 6 Schulgesetz gestatteten Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und beruflichen Gymnasien können ab dem Schuljahr 2017/18 (folglich mit Wirkung ab 01.08.2017) auch rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Kündigungsregelungen für die jeweils an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten sind einzuarbeiten.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren