30.03.2017 - 10.4 Kooperationsvereinbarungen zwischen Gemeinschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 30.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die gemäß § 43 Absatz 6 Schulgesetz gestatteten Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und beruflichen Gymnasien können ab dem Schuljahr 2017/18 (folglich mit Wirkung ab 01.08.2017) auch rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Kündigungsregelungen für die jeweils an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten sind einzuarbeiten.
