ALLRIS - Auszug

13.11.2017 - 7.1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Hunecke erklärt, dass das Relief von Peter Tienhaus nicht expilizit als Denkmalschutzgut benannt ist, aber das dazugehörige Gebäude. Die Denkmalpflege habe insofern ein Interesse daran, das Relief zu erhalten.

Im Jahre 2014 sei der Bereich Denkmalpflege in Gesprächen mit einem Architektenbüro gewesen, welches ein Angebot für die Sanierung des Reliefs abgegeben habe. Die Umsetzung sei aber daran gescheitert, dass kein Bild vorliege, das das Relief in seinem ursprünglichen Zustand zeige. Der Originalzustand des Reliefs sei also nicht bekannt.

 

Herr Petereit erklärt, dass er die Formulierung des Antrags für unglücklich halte. Der Begriff der Wiederherstellung sei problematisch. Vielmehr würde es Sinn machen, den Antrag dahingehend zu formulieren, dass die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Erhaltung/ Wiederherstellung des Reliefs treffe. Frau Schedel stimmt der Umformulierung des Antrags zu. Der Antrag lautet dann wie folgt:

 

Antrag:

Die Verwaltung soll für das Relief im Jugendzentrum Burgtor aus dem Jahr 1960 von Peter Tienhaus geeignete Maßnahmen aus Sicht des Denkmalschutzes treffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

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