ALLRIS - Auszug

11.10.2016 - 3.10 Neu: Anfrage von BM Andreas Zander: Fragen zu d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Zander stellt mit der Vorlage 2016/04259 folgende Anfrage:

 

  • Ist es richtig, dass die SIE mit einem externen Investor über den Bau eines neuen Hauses verhandeln?
  • Seit wann wird verhandelt?
  • Wer ist dieser Investor?
  • Um was für ein Investitionsvolumen geht es bei den Verhandlungen?
  • Wie viele Plätze soll das neue Haus bekommen?
  • Welche Vertrags- / Geschäftsbeziehungen und –bedingungen wird es zwischen dem Investor und den SIE geben?
  • Wie hoch sind die prognostizierten Verluste der SIE in 2016 und 2017?
  • Wie soll das Geschäft mit einem privaten Investor abgesichert werden?
  • Welche Rolle spielt die Hansestadt bei diesem Geschäft?
  • Wer hat die Anweisung für die Verhandlungen mit einem privaten Investor über den Neubau einer neuen Einrichtung angeordnet/angewiesen?
  • Sind diese Verhandlungen nach Ihrer Meinung im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses vom November 2015?
  • Sind diese Verhandlungen nach Ihrer Meinung im Sinne der Stellungnahme des Innenministeriums zum Haushalt 2016 in der es heißt: „Zu erwarten war, dass Entscheidungen getroffen werden, die kurz- bis mittelfristig zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen.“ Und weiter: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hansestadt Lübeck bei der gegebenen Finanzlage bereit ist, über Jahre hinaus hohe Defizite bei den SeniorInneneinrichtungen hinzunehmen.“

 

Bitte um schriftliche Beantwortung.

 

Herr Senator Schindler stellt klar, dass mit keinem externen Investor Verhandlungen über den Bau einer neuen Einrichtung geführt werden. Es sei kein Neubau einer Einrichtung geplant.

 

Zu der Frage, wie es zu dem Eindruck gekommen sei, dass hier Verhandlungen über den Neubau einer Einrichtung geführt werden, sprechen – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – Herr Stabe, Herr Senator Schindler, Herr Rathcke und Herr Zander.

 

Im Ergebnis stellt der Hauptausschuss Einvernehmen darüber her, die weitere Behandlung der Anfrage bis zur schriftlichen Beantwortung in der nächsten Sitzung des HA zurückzustellen.

 

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Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis

und vertagt die Behandlung der

Anfrage auf die nächste

Sitzung des HA .

 

 

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