ALLRIS - Auszug

24.11.2016 - 10.10 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                   1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                      1.600,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                       0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                          0,--  Euro

 

 

 

im Finanzplan mit

 

  •     einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                                1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit              0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit              0,--  Euro

 

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:31

Nein-Stimmen:16

 

Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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