ALLRIS - Auszug

29.09.2016 - 10.23 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und der KOSOZ (Koordinierungsstelle für soziale Angelegenheiten) AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes zu.
  2. Die Hansestadt Lübeck wird vor einer möglichen Kündigung oder Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der KOSOZ AöR eine Abstimmung innerhalb der kreisfreien Städte vornehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original bei.

 

 

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