ALLRIS - Auszug

29.09.2016 - 10.29 Aktualisierte Vorlage zur Projektentwicklung un...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Das Entwicklungskonzept Sportzentrum Falkenwiese wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Vorfinanzierung der in Aussicht stehenden 90%igen Bundesförderung für den ersten Teilabschnitt wird im Haushalt 2017 einschließlich Verpflichtungsermächtigung 2018 geordnet (siehe Anlage finanzielle Auswirkungen).

 

  1. Für die gleichzeitige Realisierung der an die vom Bund geförderten Teilabschnitte angrenzenden weiteren Außenflächen auf dem städtischen Gelände wird der nach Abzug von Stiftungsmitteln (500.000,00 EUR) verbleibende Betrag in Höhe von 449.000,00 EUR ebenfalls im Haushalt 2017 als Verpflichtungsermächtigung für 2018 geordnet.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Raumprogramm des noch nicht in der Umsetzung befindlichen Konzeptteils, insb. des Hochbaus, kritisch zu prüfen und realisierbare Alternativen vorzuschlagen. Insb. wird der Bürgermeister gebeten, die Herauslösung der für das Gebäude „Tanzen“ und „Judo“ erforderlichen Flächen aus dem Erbbaurecht des LBV Phönix zu prüfen und hierzu Gespräche aufzunehmen, um einen 1. hochbaulichen Bauabschnitt des Entwicklungskonzeptes Sportzentrum Falkenwiese voranzutreiben, ggfs. auch unter Einbindung der Fläche nördlich des Geländes LBV Phönix v. 1903 e.V. (ehem. „Bosch-Grundstück“).

 

BM Lindenau beantragt Abstimmung in der Fassung des Schul- und Sportausschusses, die wie folgt lautet:

 

Ergänzung zu 3. Für die gleichzeitige Realisierung der an die vom Bund geförderten Teilabschnitte angrenzenden weiteren Außenflächen auf dem städtischen Gelände wird der nach Abzug von Sitftungsmitteln (500.000,00 EUR) verbleibende Betrag in Höhe von 449.000,00 EUR ebenfalls im Haushalt 2017 als Verpflichtungsermächtigung für 2018 geordnet. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umsiedlung der Vereine Lübecker Judo-Club und Tanzclub Hanseatic von der Falkenstraße auf das Areal „An der Falkenwiese / ehemaliges Bosch-Grundstück“  zu befördern. Eine finanzielle Förderung wird nicht zugesagt.

 

Änderung des 2. Satzes -4. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Raumprogramm des noch nicht in der Umsetzung befindlichen Konzeptteils, insb. des Hochbaus, kritisch zu prüfen und realisierbare Alternativen vorzuschlagen. Insbesondere wird der Bürgermeister beauftragt, durch Herauslösung der für das Gebäude „Tanzen“ und „Judo“ erforderlichen Flächen unter Einbindung der Fläche nördlich des Geländes LBV Phönix v. 1903 e.V. (ehem. „Bosch-Grundstück“) in Kooperation mit den betroffenen Vereinen kurzfristig die Umsiedlung der beiden Sportvereine zu befördern. Die Maßnahme soll spätestens mit Auslauf der Erbbaurechtsverträge an der Falkenstraße abgeschlossen sein. Eine finanzielle Förderung durch die Hansestadt Lübeck wird damit nicht in Aussicht gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis in der Fassung des Schul- und Sportausschusses:

Einstimmige Annahme

 

 

 

Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original bei.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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