Auszug - Freie Wähler & GAL: Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes SH  

9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 7.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 20:22 Anlass: Sitzung
Raum: Jugendzentrum Burgtor
Ort: Große Burgstraße 2, 23552 Lübeck
VO/2019/07790 Freie Wähler & GAL: Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes SH
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jürgensen teilt zu den Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes Schleswig-Holstein mit, dass die HL im Rahmen von Ganztag an Schule als freiwillige Leistung eine Geschwisterermäßigung gewähre und dies auch weiterhin analog zum zum neuen KitaG erfolgen werde. Es gäbe zudem allerdings noch ungefähr 100 Hortplätze, die durch das neue Kitagesetz in Bezug auf Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt würden und nicht alle dieser 100 Hortkinder hätten Geschwister, es seien also nur sehr wenige Hortkinder, für die die HL die Geschwisterermäßigung überhaupt freiwillig leiste müsse. Herr Jürgensen versicherte, dass die HL für die wenigen verbliebenen Hortplätze eine Geschwisterermäßigung als freiwillige Leistung erbringen werde.

 

Auf Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann führte Herr Jürgensen aus, dass die Geschwisterermäßigung jetzt und in Zukunft in beide Richtungen gelten würde – sie gelte für die älteren und jüngeren Geschwister. Das heißt, das zweite Kind bekommt in Kindertageseinrichtung (Hort, Elementar und/oder Hort), Kindertagespflege oder Betreuter Grundschule die 50%-Ermäßigung nach dem neuen KitaG, ab dem dritten Kind gäbe es 100% Ermäßigung, wenn ein älteres Geschwisterkind in Hort, Betreute Grundschule oder Kindertagespflege gehe.

Vor dem Hintergrund dieser Zusagen zog Katja Mentz von der Fraktion Freie Wähler & GAL den zweiten Satz des Antrages (Freier Wähler & GAL: Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes SH Vorlage: VO/2019/07790) aufgrund der entfallenen Notwendigkeit zurück.

 

Herr Baldy teilt hierzu mit, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass keine Familie in Lübeck schlechter gestellt werde als andere.

 

Herr Kerlin (FDP) meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Kerlin widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht. Herr Jürgensen teilt auf Nachfrage von Herrn Kerlin mit, dass es noch keine endgültige Entscheidung des Landes gäbe.

 

Herr Puhle warnt vor dem zweiten Satz des Antrages, da dieser die HL in eine übervorteilte Situation bringen würde. Er schlägt eine satzweise Abstimmung des Antrages vor.

 

Frau Mentz zieht den zweiten Satz des Antrages zurück.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

 


 

Beschluss:

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, die Kitagesetz-Reform dahingehend zu ändern, dass die im Entwurf des neuen KitaG geltende Geschwisterermäßigung auf alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 0 bis einschließlich 14. Lebensjahr angewendet wird.

 

Sollte die Landesregierung nicht bereit sein, diesen Punkt aufzunehmen, soll die Geschwisterermäßigung des neuen KitaG ab Inkrafttreten des Gesetzes für alle Lübecker Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von null bis einschließlich 14 Jahren gelten und von der Stadt Lübeck übernommen werden.

 


 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

den geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

X

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

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Enthaltungen

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Kenntnisnahme

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Ohne Votum

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