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Löschungsbewilligung für das Grundbuch öffentlich beglaubigen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Eintragung im Grundbuch löschen lassen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Erklärung der Person oder Institution, die Inhaber des eingetragenen Rechts ist. Diese Erklärung wird als Löschungsbewilligung bezeichnet.
Wenn Sie eine Eintragung im Grundbuch löschen lassen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Erklärung von der Person oder Institution, die im Grundbuch als Berechtigter eingetragen beziehungsweise von der Löschung betroffen ist.
Wenn Sie zum Beispiel eine Grundschuld löschen lassen möchten, weil die gesicherte Forderung beglichen wurde, benötigen Sie hierfür die beglaubigte Löschungsbewilligung des Gläubigers, in der Regel eine Bank. Soll ein Wohnungsrecht gelöscht werden, brauchen Sie die beglaubigte Löschungsbewilligung der Person, zu deren Gunsten das Wohnungsrecht besteht.
Wichtig ist, dass die Löschungsbewilligung notariell beglaubigt sein muss.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Befindet sich im Grundbuch Ihres Grundstückes eine Eintragung zugunsten der Hansestadt Lübeck (z.B. ein Geh- und Fahrrecht, Leitungs- oder Vorkaufsrecht), die Sie löschen lassen wollen, können Sie beim Bereich Wirtschaft und Liegenschaften eine Löschungsbewilligung beantragen.
Verfahrensablauf
- Das Grundbuchamt nimmt keine Beglaubigungen vor. Wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
- Suchen Sie zum Beispiel über die bundesweite Notarsuche einen Notar oder eine Notarin aus.
- Sie vereinbaren einen Termin.
- Lassen Sie sich von dem Notar oder der Notarin zu der gewünschten Eintragung beraten.
- Der Notar oder die Notarin beglaubigt die Bewilligung und beantragt in der Regel auch die Eintragung beim Grundbuchamt für Sie.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Nach Beantragung prüft der Bereich, ob das Recht für die Hansestadt Lübeck verzichtbar ist und erteilt ggf. eine Löschungsbewilligung
An wen muss ich mich wenden?
Amtsgericht (Grundbuchabteilung) bei Löschung der Eintragung
Notariat bei Beglaubigungen der Löschungsbewilligung
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Bereich Wirtschaft und Liegenschaften
Fischstr. 1-3
23539 Lübeck
Voraussetzungen
Die zugrunde liegende Forderung ist vollständig erfüllt beziehungsweise erloschen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Er muss im Grundbuch eingetragener Eigentümer des belasteten Grundstücks sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Keine.
Es muss lediglich ein Schreiben an den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften gerichtet werden, in dem Sie das Grundstück und das dazugehörige Grundbuch sowie die zu löschende Belastung benennen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Beglaubigung und Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Erkundigen Sie sich für die konkreten Kosten bei einem Notar Ihrer Wahl.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Es fällt je nach Wert der Belastung ein Entgelt bzw. eine Ablösesumme an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Notariat ab.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Notarin oder einen Notar.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.