Dienstleistungen von A-Z
Hunde: anmelden / abmelden
Leistungsbeschreibung
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die An- und Abmeldung ist auf mehreren Wegen möglich:
- Entweder Sie kommen als Hundehalter persönlich während der Öffnungszeiten in die Mengstraße 16 oder
- die entsprechenden Formulare werden postalisch an die Mengstraße 16 übersendet oder
- die entsprechenden Formulare werden per Email (mit eingescannter Unterschrift) an steuern@luebeck.de übersendet
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter "Anträge / Formulare" oder "Formulare" auf der rechten Seite.
Eventuell zusätzlich erforderliche Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Hundesteuer ist eine Jahressteuer für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und wird in Lübeck zum 1. Juli eines Jahres fällig. Hundehalter können zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni mehrere Teilbeträge einzahlen, beispielsweise zwei Hälften im Januar und im Juni oder auch sechs Sechstel in jedem der ersten sechs Kalendermonate, in jedem Fall wird am 1. Juli (Fälligkeitstermin) der Zahlungseingang der vollständigen Jahressteuer geprüft.
Der jährliche Steuersatz beträgt pro Hund 156 Euro.
Falls Sie Ihren Steuerbescheid für 2026 noch nicht erhalten haben, wird Ihnen dieser in der 2. Jahreshälfte zugestellt. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld.
Ist der Hund als gefährlich eingestuft beträgt der Steuersatz 684 Euro pro Jahr. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit feststellt.
Die Zahlung der Hundesteuer kann per Banküberweisung (auf jedes städtische Konto), Bankeinzug oder Bareinzahlung beim Bereich Buchhaltung und Finanzen erfolgen:
Buchhaltung und Finanzen
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Ein Hund muss innerhalb von 14 Tagen beim Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck angemeldet werden.