Dienstleistungen von A-Z
Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Unsere öffentlichen Grünanlagen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern als Orte zur Erholung, Freizeit und Begegnung offen. Für bestimmte Nutzungen, die über den alltäglichen Gebrauch hinausgehen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Tipp: Planen Sie Ihre Veranstaltung frühzeitig, um Engpässe zu vermeiden!
Wann brauche ich eine Ausnahmegenehmigung?
- Genehmigungsfrei sind kleinere private Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen. Dazu gehören zum Beispiel kleine Picknicks, Kindergeburtstage oder Treffen mit Freunden und Familie.
- Genehmigungspflichtig sind Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Dazu zählen neben größeren Geburtstagsfeiern, Vereinsfesten und Klassentreffen auch öffentliche Aktionen, Firmenevents sowie Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden.
- Ab 100 Personen ist ein Antragsformular auszufüllen. Diesen erhalten Sie auf Anfrage bei der Verwaltung.
Auch das Befahren von Grünanlagen (z.B. für Lieferungen oder Aufbauten) ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Ebenso benötigt das Aufstellen von Zelten, Bühnen, Pavillons oder Musikanlagen eine gesonderte Genehmigung.
Kommerzielle Nutzungen (z.B. Informationsstände, Verkaufsaktionen oder Werbung) werden einzeln geprüft.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie postalisch oder per E-Mail beantragen. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
- Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person
- Anlass und Art der Veranstaltung
- Ort und Datum
- Anzahl der teilzunehmenden Personen
- Besondere Aufbauten oder Nutzungen (z.B. Zelte, Strom, etc.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie dabei eine Frist von mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin einzuhalten.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Nutzung richtet sich nach der Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck.