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Mehrsprachigen Registerausdruck beantragen
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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Sterberegistern ausgestellt.
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie können für sich selbst oder Ihre näheren Verwandten, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel sowie für Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihren Ehe- oder Lebenspartner einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie in verschiedenen Sprachen Auszüge aus den folgenden Registern beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, Adoption, Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Registerausdrucks beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, den Registerausdruck mehrsprachig aus.
- Die Gebühren bezahlen Sie entweder vorab oder nach Übersendung beziehungsweise bei Abholung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Unser Online-Dienst steht Ihnen gerne zur Verfügung, den Sie bequem von zu Hause aus nutzen können.
Bitte beachten Sie: Zur Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein kostenloses Servicekonto Plus.
2. Persönlicher Besuch im Standesamt
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.
3. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die Urkunde per Post und Bezahlung auf Rechnung zu bestellen. Lesen Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen unter: „Welche Unterlagen werden benötigt?“
Bitte beachten Sie: Wenn der Personenstand (Eheschließung, Geburt, Sterbefall) nach dem Jahre 2009 eingetreten ist, kann die Urkunde in der Regel sofort vor Ort ausgehändigt werden.
In allen anderen Fällen kann eine spätere Abholung oder Zusendung per Post erfolgen.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind im Registereintrag als beteiligt genannt.
- Sie haben ansonsten ein rechtliches Interesse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (zur Zuordnung auf den Registereintrag)
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung per Post:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!
Welche Fristen muss ich beachten?
- Aufbewahrungsfrist: 30 Jahre bis 110 JahreDie Frist ergibt sich je nach Registerdatum und Registerart wie folgt:
• Geburt: 110 Jahre
• Ehe: 80 Jahre
• Tod: 30 Jahre
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie einen geänderten Geschlechtseintrag haben, dürfen aufgrund des Offenbarungsverbots nur Sie selbst Ihre Registerauszüge anfordern. Entsprechend können Sie auch keine Registerauszüge von Verwandten bestellen, wenn diese ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Im Falle einer Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde können Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder Lebenspartner diese auch beantragen.