Dienstleistungen von A-Z
Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen
Leistungsbeschreibung
In Ihrer Gemeinde gibt es verschiedene Angebote, die Ihre Gesundheit unterstützen und zur Prävention beitragen.
In Ihrer Gemeinde gibt es Angebote, die Ihnen helfen können, gesund zu bleiben und sich wohlzufühlen. Dazu gehören Kurse, Projekte, Informationsveranstaltungen und Aktionen für ganz unterschiedliche Menschen wie zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, Familien, Seniorinnen und Senioren, Berufstätige, Frauen, Männer oder Menschen in besonderen Lebenssituationen. Die Angebote finden an verschiedenen Orten statt, zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen, Betrieben oder in bestimmten Stadtteilen.
Besonders wichtig ist, dass auch Menschen, die es schwerer haben, gesund zu bleiben, die Angebote nutzen können. So soll jeder die gleichen Chancen auf Gesundheit haben.
Damit die Angebote gut zusammenpassen, arbeiten verschiedene Gruppen in der Gemeinde zusammen. Bei den sogenannten „Runden Tischen“ treffen sich Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Vereinen, Ärzteschaft, Politik und der Bürgerschaft. Sie besprechen, welche Themen besonders wichtig sind, und planen gemeinsam passende Maßnahmen.
Die Planung der Angebote basiert auf Daten zur Gesundheit in Ihrer Gemeinde. So können Maßnahmen genau dort umgesetzt werden, wo sie den Menschen am meisten helfen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Nach dem Gesundheitsdienstgesetz – GDG ist es insbesondere Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Kreise und kreisfreien Städte, auf gesunde und gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse hinzuwirken. Die Gesundheitsämter sind daher in besonderer Weise ein „kommunaler Anwalt für Gesundheit“. Dabei sollen möglichst gleiche Gesundheitschancen für alle entstehen und die gesundheitliche Eigenverantwortung und Urteilsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Zudem soll auf die Vermeidung von Gesundheitsrisiken und auf den Schutz der oder des Einzelnen und der Allgemeinheit vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen hingewirkt werden. (§ 1 GDG, Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Landesrecht Schleswig-Holstein) Aufbauend auf die Bedarfserhebungen der Gesundheitsberichterstattung bis hin zur gemeinsamen Planung, Umsetzung und Evaluation von präventiven Maßnahmen nimmt die Gesundheitsförderung im Lübecker Gesundheitsamt eine zentrale Rolle bei Gesundheitsförderungsprozessen ein. Dazu braucht es kommunale Partner zum Beispiel im Jugend-, Bildungs-, Sozial-, Umwelt-oder Stadtentwicklungsbereich sowie die Akteure der Gesundheits- und Soziallandschaft vor Ort.
Verfahrensablauf
- Schauen Sie nach, welche Gesundheitsangebote es in Ihrer Gemeinde gibt, zum Beispiel Kurse, Projekte, Aktionen oder Informationsveranstaltungen. Die Informationen finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde, beim Gesundheitsamt oder bei Vereinen und Einrichtungen vor Ort.
- Überlegen Sie, welche Angebote für Sie interessant und passend sind, zum Beispiel Bewegungskurse, Ernährungsberatung oder Stressbewältigung.
- Melden Sie sich an oder kommen Sie einfach vorbei, wenn es offene Angebote gibt.
- Nutzen Sie regelmäßig die Angebote, wenn Sie möchten, und behalten Sie im Blick, welche neuen Möglichkeiten es gibt.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt des Kreises oder kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
- gebührenfrei – GebührVorkasse: nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, um welches Angebot es geht. Bei Kursanmeldungen geht es meist schnell, bei speziellen Förderungen oder Anträgen kann es etwas länger dauern.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Präventionsgesetz (PrävG) vom 25. Juli 2015
§ 5 GDG
Rechtsbehelf
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Weitere Informationen zur Gesundheitsförderung des Gesundheitsamtes Lübeck finden Sie hier.