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Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

Leistungsbeschreibung

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
  • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

  • Personalausweis oder Reisepass
  • für die Klassen AM,A1,A2,A,B,BE,L und T ist die Vorlage einer Sehtestbescheinigung von einem Optiker oder einer anerkannten Sehteststelle erforderlich.
  • für die Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D und DE ist die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 2 FeV

Was sollte ich noch wissen?

Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
 

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Bei Austragen der Sehhilfe aus der Fahrerlaubnis bitte ein neues biometrisches Passbild (ohne Sehilfe) mitbringen.

Es muss ein Termin mit der Dienstleistung “Umtausch/Umstellung“ gebucht werden.
Zum Termin muss der  Ausweis, Führerschein, biometrisches Lichtbild, Bankkarte
und einen Sehtest bspw. vom Optiker mitbringen.
Wenn der Sehtest auch aufweist, dass derjenige keine Sehhilfe mehr benötigt, ist das vollkommen ausreichend.