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Eheurkunde beantragen
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Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen oder Ihre Auslandsehe nachbeurkundet wurde.
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese bei dem Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält:
- Ihre Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde
- den Ort und Tag der Geburt der Eheleute
- den Ort und Tag der Eheschließung
- gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder die Aufhebung der Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund der Aufhebung Ihrer Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Sie können dann eine aktualisierte Eheurkunde beantragen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Beim Standesamt können aus
- den Eheregistern der letzten 80 Jahre
- den Lebenspartnerschaftsregistern aller Jahrgänge
Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.
An wen muss ich mich wenden?
Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Unser Online-Dienst steht Ihnen gerne zur Verfügung, den Sie bequem von zu Hause aus nutzen können.
Bitte beachten Sie: Zur Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein kostenloses Servicekonto Plus.
2. Persönlicher Besuch im Standesamt
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.
3. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die Urkunde per Post und Bezahlung auf Rechnung zu bestellen. Lesen Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen unter: „Welche Unterlagen werden benötigt?“
Bitte beachten Sie: Wenn der Personenstand (Eheschließung, Geburt, Sterbefall) nach dem Jahre 2009 eingetreten ist, kann die Urkunde in der Regel sofort vor Ort ausgehändigt werden.
In allen anderen Fällen kann eine spätere Abholung oder Zusendung per Post erfolgen.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind einer der Eheleute, auf die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer der Eheleute.
- Sie sind Kind oder Enkelkind der Eheleute.
- Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie zur Ausstellung einer Eheurkunde diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung eine Kopie
- online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch authentifizieren
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
- ein Schreiben des Nachlassgerichts
- ein gerichtliches Urteil
- einen vollstreckbaren Titel
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung per Post:
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!!!
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Wenn Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, ist diese gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Aufbewahrungsfrist: 80 JahreJedes Standesamt muss Eheregistereinträge 80 Jahre aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.
- Antragsfrist: 80 JahreEheurkunden können bei Standesamt bis zu 80 Jahre nach der Eheschließung angefordert werden. Anschließend sind Auskünfte aus dem Eheregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer etwa 6 Wochen beträgt. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen, da wir uns bemühen, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Beantragung:
- über formlosen Antrag per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr:
- ab Eingang 5 Werktage Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
- bei schriftlicher Beantragung auf Rechnung:
- Bearbeitungszeit im Standesamt: ca. 3 Wochen; Versanddauer der Briefzustellung: 4-10 Tage
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsdauer bei erhöhtem Arbeitsaufwand (z.B. Suchaufwand) verlängern kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Weiterführende Informationen
Hat sich Ihr Geschlechtseintrag und Ihr Vorname seit der Eheschließung und Registrierung zur Eheschließung geändert, entscheiden Sie, ob in der Eheurkunde die früheren Vornamen mit aufgenommen werden sollen.
Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Ehemann die Eheurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister anfordern.