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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1.    Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, erlässt hiermit die folgende Widmungsverfügung:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.05.2026 die nachstehenden Verkehrsflächen aus dem Bebauungsgebiet 09.16.00 – Rothebek, wie in Anlage 1 dargestellt, gewidmet:

Gemarkung Schönböcken:

Flur:

Flurstücke:

Perlmuttbirnenweg, Obstkarree, Quittenweg und Prinzesskirschenweg

3 269, 239, 204, 182

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG jeweils als Gemeindestraße - Ortsstraße.

2.    Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Mühlendamm 20, Postfach, 23539 Lübeck erhoben werden.

3.    Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan können im Internet unter https://www.luebeck.de/de/bekanntmachungen/oertliche-bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Lübeck, den 

Hansestadt Lübeck

                                                                              L.S.

 

Jan Lindenau                                                          Siegel

Bürgermeister