Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, erlässt hiermit die folgende Widmungsverfügung:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.05.2026 die nachstehenden Verkehrsflächen aus dem Bebauungsgebiet 09.16.00 – Rothebek, wie in Anlage 1 dargestellt, gewidmet:
| Gemarkung Schönböcken: |
Flur: |
Flurstücke: |
|
Perlmuttbirnenweg, Obstkarree, Quittenweg und Prinzesskirschenweg |
3 | 269, 239, 204, 182 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG jeweils als Gemeindestraße - Ortsstraße.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Mühlendamm 20, Postfach, 23539 Lübeck erhoben werden.
3. Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan können im Internet unter https://www.luebeck.de/de/bekanntmachungen/oertliche-bekanntmachungen eingesehen werden.
Lübeck, den
Hansestadt Lübeck
L.S.
Jan Lindenau Siegel
Bürgermeister