1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Lübeck (Hundesteuersatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der derzeit geltenden Fassung, sowie der § 1 Abs. 1, § 2, § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 8 sowie § 18 Abs. 1 - 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG S-H) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2023 (GVOBl. S. 514), wird die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 (www.bekanntmachungen.luebeck.de vom 06.12.2020) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.05.2026 wie folgt geändert:
1. § 4 erhält folgende Fassung:
§ 4 Steuersatz
- Die Steuer beträgt jährlich je Hund 156,00 €.
- Für das Halten von gefährlichen Hunden beträgt die jährliche Steuer 684,00 €.
- Als gefährliche Hunde nach § 4 Abs. 2 gelten Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde festgestellt wurde (§ 3 Abs. 4 der Satzung).
2. § 6 Nummer 6 erhält folgende Fassung:
- Hunden, die unmittelbar vor der Anschaffung auf Dauer im Tierheim der Hansestadt Lübeck untergebracht waren. Eine entsprechende Bestätigung des Tierheims ist vorzulegen. Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der Anschaffung für die Dauer von 36 Monaten einmalig für einen Hund pro Haushalt gewährt.
3. § 6 wird ergänzt um die folgende Nummer 8:
- anerkannten Assistenzhunden im Sinne der §§ 12 e ff. des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27.04.2002 (BGBl. I S. 1467,1468) in der jeweils gültigen Fassung. Die Anerkennung als Assistenzhund bzw. die Zertifizierung als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nach §§ 12 e ff. BGG ist schriftlich nachzuweisen.
4. Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Die Steuerpflichtigen dürfen aufgrund dieser Satzung nicht ungünstiger gestellt werden als nach den bisher geltenden Satzungsregelungen. Bestandskräftige Bescheide werden von der Rückwirkung der Satzung nicht erfasst.
Lübeck, 02.06.2026
gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister