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Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung

1.Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 16.10.2022

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 45 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, ber. S. 140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 622) sowie der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) wird die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 02.12.2020 nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 29.09.2022 wie folgt geändert:

  1. § 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung

(8)       Die vierteljährliche Reinigungsgebühr beträgt für jeden Frontmeter eines Grundstücks in einer Straße der 
             Reinigungsklasse S 0     35,47 EUR   12 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile der ganzjährigen Fußgängerzone (Zeichen 242.1 der StVO)
             Reinigungsklasse S 1     13,92 EUR   5 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile
             Reinigungsklasse S 2       5,55 EUR   2 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile
             Reinigungsklasse S 3       0,91 EUR   1 x wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile
             Reinigungsklasse S 4       0,38 EUR   14 tägliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile
             Reinigungsklasse S 5     25,19 EUR   12 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile der fußgängerzonenähnlichen Straßen
             Reinigungsklasse S 6       2,68 EUR   1 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile

  1. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung

(3)       Die vierteljährliche Winterdienstgebühr beträgt für jeden Frontmeter eines Grundstücks in einer Straße der 
             Winterdienstklasse W 0      3,00 EUR      Fußgängerzone und ähnliche Verkehrsflächen, sowie sämtliche Verkehrsflächen der Reinigungsklasse S 0
             Winterdienstklasse W 1       1,15 EUR      Gefährliche und verkehrswichtige Fahrbahnen, insbesondere die verkehrsreichen Durchgangsstraßen                                                                                                                                                  der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sowie die Hauptverkehrsstraßen, Straßen des öffentlichen
                                                                                Personennahverkehrs und die dazu gehörenden Fußgängerüberwege und Radwege

  1. § 11 Abs. 4 erhält folgende Fassung

(4)       Im Falle eines Wechsels der / des Gebührenpflichtigen ist die Rechtsänderung unverzüglich dem Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck anzuzeigen.

  1. Inkrafttreten
    Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Lübeck, den 16.10.2022
Jan Lindenau
Bürgermeister