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Erneute Bekanntmachung

  1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 16.10.2022

 

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 45 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, ber. S. 140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 622) sowie der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) wird die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 02.12.2020 nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 29.09.2022 wie folgt geändert:

 

  1. § 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung

(8)       Die vierteljährliche Reinigungsgebühr beträgt für jeden Frontmeter eines Grundstücks in einer Straße der

             Reinigungsklasse S 0     35,47 EUR   12 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile der

                                                                                  ganzjährigen Fußgängerzone (Zeichen 242.1 der StVO)

             Reinigungsklasse S 1     13,92 EUR   5 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile

             Reinigungsklasse S 2       5,55 EUR   2 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile

             Reinigungsklasse S 3       0,91 EUR   1 x wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen und

                                                                                  Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile

             Reinigungsklasse S 4       0,38 EUR   14 tägliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege,

                                                                                  bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile

             Reinigungsklasse S 5     25,19 EUR   12 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile der

                                                                                  fußgängerzonenähnlichen Straßen

             Reinigungsklasse S 6       2,68 EUR   1 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile

 

  1. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung

(3)       Die vierteljährliche Winterdienstgebühr beträgt für jeden Frontmeter eines Grundstücks in einer Straße der

             Winterdienstklasse W 0      3,00 EUR      Fußgängerzone und ähnliche Verkehrsflächen, sowie

                                                                                           sämtliche Verkehrsflächen der Reinigungsklasse S 0

             Winterdienstklasse W 1       1,15 EUR      Gefährliche und verkehrswichtige Fahrbahnen, 

                                                                                           insbesondere die verkehrsreichen Durchgangsstraßen

                                                                                           der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sowie die

                                                                                           Hauptverkehrsstraßen, Straßen des öffentlichen

                                                                                           Personennahverkehrs und die dazu gehörenden

                                                                                           Fußgängerüberwege und Radwege

 

  1. § 11 Abs. 4 erhält folgende Fassung

(4)       Im Falle eines Wechsels der / des Gebührenpflichtigen ist die Rechtsänderung unverzüglich dem Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck anzuzeigen.

  1. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Lübeck, den 16.10.2022

Jan Lindenau
Bürgermeister