ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Das auf der Grundlage des § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 begonnene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 19.03.00Niendorf / Holzkoppel  wird auf der Grundlage des § 215a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des §13a BauGB weitergeführt. Da der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, können gemäß § 215a Abs. 3 BauGB weder § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, noch § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB angewendet werden. Dementsprechend wird das Bebauungsplanverfahren mit einer Umweltprüfung und Erstellen eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie mit Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB fortgeführt.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, das geänderte Planungsverfahren öffentlich bekannt zu machen.

3. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 19.03.00Niendorf / Holzkoppel durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes 19.03.00Niendorf / Holzkoppel und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

6. Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 6) werden gebilligt und durch städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.

7. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem erneuten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 


 

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Am 19.12.2022 hat der Bauausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans 19.03.00 Niendorf / Holzkoppel  im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch erneut beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Planungsgrundlagen geändert. Am 18. Juli 2023 wurde die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB vom Bundesverwaltungsgericht wegen Unvereinbarkeit mit europarechtlichen Umweltvorschriften für unwirksam erklärt. Durch eine bis 31.12.2024 anzuwendende gesetzliche Regelung (Reparaturklausel nach § 215a Baugesetzbuch) der Bundesregierung sollen nach § 13b Baugesetzbuch begonnene Bebauungsplanverfahren geordnet zu Ende geführt werden können. Dies erfordert für das laufende Verfahren eine umfassende Umweltprüfung mit Umweltbericht und Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, wie in einem „normalen“ Bebauungsplanverfahren.

 

Begründung zum Bebauungsplan siehe Anlage 5.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB im Vorverfahren nach § 13b BauGB bereits beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht des durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9.1 der Begründung)

 

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Umweltbericht, Kap. 6).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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