ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12645

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die IEK-Fortschreibung wird beschlossen und der weiteren Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling zu Grunde gelegt.

 

  1. Die Hansestadt Lübeck stellt auf Grundlage der IEK-Fortschreibung weiterführende Anträge auf Zuwendungen der Städtebauförderung und stellt die haushalterische Ordnung der kommunalen Anteilfinanzierung in den anstehenden Haushaltsplanungen her.

 

  1. Die Hansestadt Lübeck setzt die dargestellten Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung unter Einbindung der Sanierungsträgerin Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH um.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Sanierungsträgerin Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH einen Umsetzungsplan zu erstellen und diesen der anstehenden Haushaltsplanung zu Grunde zu legen.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Verwaltungsinterne, fachbereichsübergreifende Lenkungsgruppe „Soziale Stadt“:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.502 Senior:inneneinrichtungen

3.320 Ordnungsamt

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

4.041 Fachbereichsdienste

4.401 Schule und Sport

4.416 Stadtbibliothek

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

4.510 Jugendamt – Familienhilfen

4.511 Städtische Kindertagesstätten

4.513 Jugendarbeit

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden auf dieser Planungsebene nicht in besonderem Maße berührt. Bei der konkreten Planung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung werden geeignete, zielgruppenspezifische Partizipationsformate durchgeführt. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das eingesetzte Quartiersmanagement.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe Begründung und IEK, Kap. 12))

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind in den Programmstrategien der Städtebauförderung als besonders relevante Querschnittsthemen herausgestellt, die folglich bei der Durchführung der Gesamtmaßnahmen sowie der Planung und Realisierung von Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen sind.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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