ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11570

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.       Der unter TOP 10.12.2 in der Bürgerschaft am 24.09.2020 gefasste Beschluss: “Die Verwaltung erstellt zur Ermittlung der Sachkosten in der Kindertagespflege ein Gutachten“, wird aufgehoben.
     

 

  1.       Dem Jugendhilfeausschuss ist über das Ergebnis des laufenden Evaluationsprozesses des Landes Schleswig-Holstein zum Teilbereich Sachkosten in der Kindertagespflege zu berichten.


 

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Die Bürgerschaft hatte am 24.09.2020 im Zusammenhang der Beratung zur Anpassung der Richtlinie Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck den Antrag des Jugendhilfeausschusses angenommen, dass die Verwaltung ein Gutachten über die Sachkosten in der Kindertagespflege erstellen solle.

 

Von diesem Gutachten soll aus folgenden Gründen abgesehen werden:

 

a)   Das Land passt die gesetzlichen Mindestwerte für die Sachaufwandpauschale jährlich auf Vorschlag des eingerichteten Fachgremiums zum Januar eines jeden Jahres an die wirtschaftlichen Entwicklungen an (§ 47 i.V.m § 56 Abs. 1 Nr. 5 KitaG). Damit werden schleswig-holsteinische Entwicklungen berücksichtigt. Ein Kritikpunkt an dem damaligen Gutachten war, dass es sich nicht ausschließlich auf Schleswig-Holstein bezog.

 

b)   Das Land führt derzeit eine umfangreiche Evaluation des KitaG durch, so auch zu den Sachkosten in der Kindertagespflege. Das Ergebnis dieser Evaluation soll nun abgewartet werden, bevor über eine zusätzliche Prüfung etwaiger Lübecker Besonderheiten entschieden wird.

 

c)   Sollte wie 2020 beschlossen - ein speziell auf Lübeck abgestelltes Gutachten zu der Empfehlung kommen, mehr als den gesetzlichen Standard zu zahlen, bestünde die Gefahr, dass dies aufgrund des geltenden Vertrags zum Konsolidierungsfonds ggf. kompensationspflichtig wäre.

 

Das mit dem Beschluss vom 24.09.2020 verfolgte Ziel, für Lübeck zu einer rechtssicheren und auskömmlichen Sachkostenpauschale zu kommen, lässt sich also auch ohne das beschlossene Gutachten erreichen. Ein Verzicht auf ein Lübecker Gutachten vermeidet zudem die Gefahr widersprüchlicher Aussagen zu den Feststellungen des Landes.


Die Kreiseltern- / Stadtelternvertretung sowie der Verein Kindertagespflege sind im Vorwege beteiligt worden. Eine Stellungnahme des Vereins Kindertagespflege ist als Anlage beigefügt.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Beteiligung mittelbar durch die KEV / SEV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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