ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Entwürfen der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB werden die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 6, 10) als Satzungen beschlossen.

Die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 9, 13) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bebauungspläne durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne mit den jeweiligen Begründungen während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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siehe Anlagen 5, 9 und 13

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren beteiligt:

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Es wurden im Hinblick auf die jeweiligen fachlichen Belange keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Pla­nung vorgebracht

(zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Anlage 1)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellenden Bebauungspläne nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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