ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Die während der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – sowie die während der eingeschränkten erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die während der eingeschränkten erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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siehe Anlage 5

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten und im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauBG beteiligt.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.500 Soziale Sicherung

2.530 Gesundheitsamt

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

 

 

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe beiliegenden Auswertungsbericht)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 8.2 der Begründung (s. Anlage 5)

 

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Anlagen

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