ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 32.01.04 - Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1a und 1b) zur Kenntnis.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplan 32.01.04 - Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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siehe Anlage 5

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten:

1.201 Haushalt und Steuerung

2.530 Gesundheitsamt

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.830 Kurbetrieb Travemünde

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Pla­nung vorgebracht (zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Anlage 1a )

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

x

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9 der Begründung)

 

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Anlagen

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