ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Basis des Nachtragswirtschaftsplans 2014 der städtischen SeniorInneneinrichtungen werden im Haushaltsjahr 2014 beim Produktsachkonto 315201.5315000 - SeniorInneneinrichtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – 956.300 € zur Deckung des höheren Verlustes im Wirtschaftsjahr 2014 überplanmäßig gemäß § 95 d GO-SH bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrertrag im Haushaltsjahr 2014 beim Produktsachkonto 611001 4111000 – Steuern, Zuweisungen, Umlagen - Schlüsselzuweisungen in Höhe von 956.300 €.

 

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In der  Vorlage „Nachtragswirtschaftsplanes 2014 für die städtischen SeniorInneneinrichtungen“ zur Sitzung der Bürgerschaft am 18.09.2014  (VO/2014/01861) wird der Jahresverlust nunmehr in Höhe von 1.833.400 € geplant. Der im Ursprungs-Wirtschaftsplan 2014 geplante Jahresverlust, den die Bürgerschat in ihrer Sitzung im November 2013 mit einem Jahresverlust in Höhe von 877.100 €  beschlossen hatte, verschlechtert sich somit um 956.300 €.

Für die SeniorInneneinrichtungen findet  § 8, Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung Schl.-Holst. in Verbindung mit § 97 (Anmerkung) Gemeindeordnung Schl.-Holst. Anwendung. Danach sind Jahresverluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen, wenn nach der Finanzplanung des Betriebes (hier des Sondervermögens) keine Gewinne zu erwarten sind. Diese Annahme trifft für das Sondervermögen der Hansestadt Lübeck, die SeniorInneneinrichtungen, zu. Der Jahresverlust ist periodengerecht im Haushaltsjahr 2014 zu ordnen.

 

Die Deckung des über den Haushaltsplan 2014 hinausgehenden Fehlbetrages in Höhe von 956.300 € kann durch einen Mehrertrag im Haushaltsjahr 2014 aus dem Produktsachkonto 611001 4111000 Steuern, Zuweisungen, Umlagen - Schlüsselzuweisungen zur Verfügung gestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

2.502 – SeniorInneneinrichtungen

zustimmend

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 8, Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung i.V. mit §§ 95 d und 97 GO    

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja siehe Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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