ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

              1.Die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck sowie die Änderung der Zuständigkeitsordnung werden in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Fassungen beschlossen.             

2. § 39 Abs.3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft wird wie

folgt geändert:

Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt mindestens einmal im

Vierteljahr.

 

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Beschlussvorschlag zu 1.:

 

Mit dieser Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck sowie der Zuständigkeitsordnung erfolgt die Umsetzung der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 29.11.2012, TOP 12.1, Drucksache Nr. 58, Anlage 9 zur Zusammenlegung des Umwelt- und Kleingartenausschusses mit dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und zur Zusammenlegung des Wirtschaftsausschusses mit dem Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde sowie der Drucksache 202 zur Auflösung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses und Wiederherstellung des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner ursprünglichen Form.

Zudem wird das Krematorium aus dem Aufgabengebiet des Bauausschusses gestrichen, da das städtische Krematorium 2009 verkauft wurde.

Die unterschiedliche Regelung über das Inkrafttreten (Voraussetzung ist das rechtzeitige Vorliegen der Genehmigung durch das Innenministerium und die Bekanntmachung in der Lübecker Stadtzeitung) trägt der Tatsache Rechnung, dass die Zusammenlegung des Umweltausschusses mit dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung erst für die Wahlperiode 2013 beschlossen wurde.

Zur besseren Übersicht wurde in der Anlage 3 eine synoptische Darstellung über die Änderungen in der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung beigefügt.

 

Beschlussvorschlag zu 2.:

 

Die Änderung des § 39 Abs.3 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft trägt der erneuten Einrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses Rechnung. Darüber hinaus ist berücksichtigt, dass nach der Änderung der Gemeindeordnung für die nichtöffentliche Behandlung von Angelegenheiten der Rechnungsprüfung nun gemäß § 46 Abs.8 GO jeweils ein Beschluss des Ausschusses erforderlich ist. Die bisher vorgesehene grundsätzliche nichtöffentliche Behandlung diese Angelegenheiten ist daher nicht mehr zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

neu

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

1.100 – Büro der Bürgerschaft: zustimmend

1.101 – Bürgermeisterkanzlei: zustimmend

1.201 – Haushalt und Steuerung: zustimmend

1.300 – Bereich Recht: keine rechtlichen Bedenken

 

Nein.

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, da der Personenkreis nicht direkt betroffen ist.

 

Die Änderung der Hauptsatzung führt zu einem Minderaufwand im Rahmen von § 14 der Hauptsatzung (Entschädigungen der ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger) sowie bei den Sachmitteln. Der Minderaufwand beläuft sich auf jährlich rund EUR 15.312 (siehe Anlage 3). Hinsichtlich der Personalkosten sind zunächst keine Einsparungen zu erwarten. Es findet lediglich eine Aufgabenverlagerung statt.

Zudem spart der Kurbetrieb Travemünde EUR 700 bei den Mietkosten ein.             

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 4)

 

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Anlagen

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