04.06.2026 - 6.2.1 Antrag des AM José Maria Bernet (Lübecker Jugen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
- Beschluss:
- geändert empfohlen
Wortprotokoll
Gemeinsame Beratung mit TOP 6.2 und 8.1.
Der Vorsitzende erklärt die aktuelle Situation. Über die Beschlussvorlage unter TOP 6.2 wurde am 28.05.2026 in der Bürgerschaft entschieden, so dass der Jugendhilfeausschuss diese noch zur Kenntnis nehmen könne. Der Antrag unter TOP 8.1 habe sich durch den Bürgerschaftsbeschluss vom 28.05.2026 inhaltlich erledigt. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde bereits geklärt, dass der Änderungsantrag von Herrn Bernet zum Antrag unter TOP 8.1 gestellt wurde und nicht zum TOP 6.2.
Herr Bernet begründet seinen Änderungsantrag. Herr Zimmermann befürwortet den Änderungsantrag, macht aber gleichzeitig deutlich, dass auch Einsparungen vorgenommen werden müssten.
Auf eine Nachfrage von Frau Siegenbrink erklärt Frau Frank, dass in der Vergangenheit der blanko-Budgetvertrag in den Gremien beraten wurde. Herr Puhle spricht sich für den Änderungsantrag aus. Herr Bernet macht deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss über die Folgen des Bürgerschaftsbeschlusses zur Deckelung der Budgetverträge beraten müsse.
Herr Kerlin entgegnet, dass nicht gekürzt, sondern im Moment nur nicht erhöht werde.
Es entsteht eine Diskussion über die Auslegung des Bürgerschaftsbeschlusses zur Deckelung der Budgetverträge und über vergangene Einsparungen. Es sprechen Frau Siegenbrink, Herr Bernet, Herr Griepentrog, Herr Zimmermann, Frau Schulte-Ostermann und Frau Prüß.
Frau Siegenbrink macht deutlich, dass soziale Aufgaben, die gut laufen, erhalten bleiben sollen. Die Verwaltung soll die Vorarbeit leisten und die Aufgaben aufschlüsseln, so dass die Politik auf dieser Grundlage die Entscheidungen treffen könne. Frau Frank spricht sich für diese Vorgehensweise aus.
Der Vorsitzende stellt folgenden mündlichen Änderungsantrag zum Punkt 2 des Änderungsantrags von Herrn Bernet:
Der Bürgermeister wird beauftragt, vor der Unterzeichnung der abzuschließenden Budgetverträge ab 2028 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Vereinbarungen dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen.
Der Vorsitzende lässt über den geänderten Änderungsantrag abstimmen:
Antrag:
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen, folgenden Antrag an die Bürgerschaft zu stellen:
- Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Möglichkeit der Verlängerung der Budgetverträge um ein Jahr und die klare Vorgabe eines Zeitrahmens. Er weißt auf seine Beratungs- und Steuerungsfunktionen nach dem § 71 SGB VIII hin.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, vor der Unterzeichnung eines neu der abzuschließenden Budgetvertrages Budgetverträge ab 2028 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Vereinbarungen dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen.
- Bei der Vorlage an den Jugendhilfeausschuss sind die fachlichen, finanziellen und strukturellen Auswirkungen der vorgesehenen Regelung darzustellen, insbesondere die Nachwirkungen und Wechselwirkungen mit weiteren Kürzungsmaßnahmen sowie die Auswirkungen auf die Angebotsinfrastruktur.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss künftig unmittelbar nach der Sitzung der neu einzurichtenden Arbeitsgruppe einen mündlichen Bericht über den Stand der Verhandlungen, die wesentlichen Veränderungsabsichten und die zu erwartenden Folgen vorzulegen.
