Anlass:
In VO/2024/13808 wird die Klimaleitstelle aufgefordert, jährlich zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu berichten.
Bericht:
Im Februar 2025 wurde der kommunale Wärme- und Kälteplan der Hansestadt Lübeck verabschiedet (VO/2024/13808). Das Fachgutachten ist die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung Lübecks und skizziert den Weg zur Zielerreichung. Nach dem Beschluss des Konzeptes legte die Stadtverwaltung der Bürgerschaft im September 2025 einen Zwischenbericht zur Konkretisierung der Ziele vor (VO/2024/13808-03-01).
Die Klimaleitstelle ist aufgefordert, jährlich über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Hiermit wird der erste Statusbericht für das Jahr 2026 vorgelegt. Er gibt einen Überblick zu den zahlreichen bisher umgesetzten bzw. begonnenen Aktivitäten. Diese sind den sieben Maßnahmenblättern des Konzeptes zugeordnet. Ein quantitatives Monitoring wird ins regelmäßige Monitoring des Masterplans Klimaschutz integriert (siehe unten). Der anschließende Ausblick nennt die aus Sicht der Klimaleitstelle wichtigen nächsten Schritte.
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Maßnahme: Zentrale grüne Wärme in die Fläche bringen
ZIEL aus dem KWP: „Bis zum Jahr 2040 werden rund zwei Drittel des Wärmebedarfs über treibhausgasneutrale Wärmenetze abgedeckt.“
Anpassung der Politik (VO/2024/13808-03): Für die weitere Betrachtung der Fernwärmeeignungsgebiete wird als Ziel festgesetzt, dass Fernwärmenetze aktuell nur dort weiterverfolgt werden sollen, wo die weitere Analyse ergibt, dass die Fernwärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger mit hoher Sicherheit eine wirtschaftlich attraktive Lösung darstellt und die Herstellung des Netzes finanzierbar ist und die Verlegung von Fernwärmeleitungen technisch möglich ist oder wo alternativ keine dezentrale klimaneutrale Versorgung möglich ist.
Aktivitäten seit Beschluss der KWP:
1.1 Prüfgebiete für den Fernwärme-Ausbau priorisiert
Der Wärme- und Kälteplan der Hansestadt Lübeck hatte für das Stadtgebiet dargestellt, welche Gebiete aus technischer Sicht für einen Fernwärmeausbau geeignet sind (Prüfgebiete und existierende Fernwärmegebiete). Im Rahmen einer weitergehenden Prüfung durch die Stadtwerke Lübeck Energie wurden etwa zwei Drittel der Prüfgebiete für den Fernwärmeausbau priorisiert (Prio-1 und Prio-2-Gebiete; siehe Vorlage VO/2024/13808-03-01). Die SWL Energie GmbH verfolgt aktuell die Verdichtung und den Ausbau in den Prio-1-Gebieten.
1.2 Zusammenarbeit HL & SWL-Energie intensiviert
Bei der netzgebundenen Wärmewende sind ein klares Rollenverständnis und eine gut abgestimmte Aufgabenteilung zwischen den Akteur:innen grundlegend. Deshalb gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung und den Stadtwerken. Neben einer regelmäßig tagenden Koordinierungsrunde (Stadtwerke-Energie und Klimaleitstelle) gab es diverse fachbezogene Workshops (z.B. Flächensicherung, Prozesse, Umsetzungsplanung). Weitere sind in Planung.
Einen besonderen Schwerpunkt in der Zusammenarbeit stellt aktuell die Identifizierung und Sicherung von Flächen für Erzeugungsanlagen grüner Wärme dar. Hierfür finden regelmäßig Austauschrunden zwischen den Fachabteilungen der Hansestadt sowie den Stadtwerken statt, deren Ziel neben der Erarbeitung eines standardisierten Prozesses auch die bestmögliche Integration der „grünen Wärme“ in die anstehende Überarbeitung des Flächennutzungsplans ist.
1.3 Koordination von Baumaßnahmen im Straßenraum verschränkt
Die in der Hansestadt Lübeck mittel- bis langfristig anstehenden Baumaßnahmen und Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Verkehrsfluss werden in der Leitstelle Verkehrsflussmanagement mit der modernen Software ROADS City koordiniert. Die Leitstelle Verkehrsflussmanagement übernimmt hierbei eine zentrale Rolle, um die Vielzahl der Eingriffe im Straßenraum miteinander abzustimmen und gleichzeitig den Ausbau der Wärmenetze effektiv zu unterstützen. Nach Fertigstellen des KWP wurde ein intensiver Austausch zwischen der Leitstelle und den Stadtwerken (bzw. der für die SWL Energie GmbH bei Planung und Bau der Fernwärmenetze dienstleistend tätige TraveNetz GmbH) initiiert, um Schnittstellen zu definieren und einen verlässlichen, produktiven Abstimmungsprozess zu etablieren.
Besonders herausfordernd ist die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zum Wärmenetz, da dieses einen tiefgreifenden und umfangreichen Eingriff in den Verkehrsraum erfordert und parallel zu einer bereits hohen Anzahl weiterer, notwendiger Baumaßnahmen realisiert werden muss. Umso wichtiger ist die frühzeitige Bereitstellung relevanter Informationen über geplante Ausbauvorhaben an die Leitstelle – auch unter Berücksichtigung von Fördermitteln – damit eine vorausschauende Koordination gewährleistet werden kann.
1.4 Ausbau der Fernwärmeversorgung beschleunigt
Für den Ausbau (und die Dekarbonisierung) der Fernwärmeversorgung vergrößert die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH die zuständige Fachabteilung: aktuell sind 16 Stellen besetzt, 6 weitere sind für die nächsten Jahre im Stellenplan vorgesehen.
Auch die Infrastruktur und die Zahl der Kund:innen wächst: 2025 wurden 2,1 km Fernwärmehauptrohrleitung verlegt und neue Kunden mit rund 5,4 GWh Wärmebedarf angeschlossen. Dies entspricht in etwa dem Wärmebedarf von 500 Einfamilienhäusern.
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Maßnahme: Den Weg bereiten für die individuelle Wärmewende
ZIEL aus dem KWP: „In den Gebieten der dezentralen Wärmeversorgung werden Verbraucher:innen im schnellen Umstieg auf grüne Einzellösungen bestmöglich unterstützt.“
Hinweis: Es gibt eine Schnittmenge mit dem Maßnahmenblatt 6 (s.u.). Deshalb sind die Maßnahmen der nicht quartiersbezogenen Öffentlichkeitsarbeit dort verortet.
Aktivitäten seit Beschluss der KWP:
2.1 Integrierte Quartierskonzepte umgesetzt
Aktuell befinden sich zwei energetische Quartierskonzepte in der Umsetzungsphase (Marli & Brolingplatz). Nachdem die Förderung für die Erstellung und die Umsetzung von energetischen Quartierskonzepten (siehe auch VO/2025/14499) im Jahr 2025 wegfiel, war die Beantragung von Fördermitteln für 2026 wieder möglich (Förderquote 90%). Ein entsprechender Förderantrag für das Quartier Brolingplatz wurde Anfang des Jahres beantragt. Die Förderzusage liegt mittlerweile vor.
Im Projektgebiet des energetischen Quartierskonzepts „Brolingplatz“ wurden bisher sechs Informationsveranstaltungen zu den Themen Energie- und Wärmeversorgung sowie zur Anpassung an den Klimawandel durchgeführt. Eine wichtige Maßnahme für Besitzer:innen von Immobilien in Gebieten mit erhaltenswerter Bausubstanz ist die Erstellung von praxisnahen Tipps zur Aufstellung von Wärmepumpen als „Wärmepumpenleitfaden“. Dieser Leitfaden wird voraussichtlich im Frühsommer 2026 veröffentlicht werden.
2.2 Quartierskataster als Richtschnur für zukünftige Förderanträge aufgebaut
Ziel des Quartierskatasters ist die Verortung von passgenauen Maßnahmen zur Steigerung der Sanierungsrate und des Umbaus der Wärmeversorgung. Das Kataster ist eine interne Arbeitshilfe. Aus diesem ist ableitbar, welche Quartiere sich für die Beantragung von Fördermitteln eignen und in welchen Gebieten andere Formate – etwa Informationsmodule, aktivierende Öffentlichkeitsarbeit oder themenspezifische Beratungsangebote – wirksamer sein könnten. Das Quartierskataster liegt als Entwurf vor – insbesondere Quartiere mit noch unklaren Versorgungsoptionen stehen vorerst im Fokus.
2.3 Thematische Veranstaltungen zu PV, Heizen und Wärmepumpen durchgeführt
Gemeinsam mit unterschiedlichen Akteuren gab es im vergangenen Jahr diverse Veranstaltungen zu den Themen Heizen (Beispiele: 09.2025 – „Heizungstausch im Fokus“ und 10.2025 - „zukunftssicher Heizen“) und Photovoltaik (Beispiele: 01.2025 – „Lohnt sich PV auf Gewerbedächern?“ und 07.2025 - „Sicher investieren mit einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach“). Diese fanden in unterschiedlichen Quartieren und mit unterschiedlichen Partner:innen statt. Die Verbraucherzentrale war eine davon.
2.4 Energiewende von nebenan – 7 Leuchttürme aus Lübeck – als Kampagne gestartet
Diese Kampagne, die insbesondere zivilgesellschaftliches Engagement in den Vordergrund rückt, wurde am 24.04.2026 bei der Auftaktveranstaltung der GO.GRØØN ca. 600 Lübecker:innen präsentiert. In diesem Rahmen ist eine Ausstellung entstanden, die an weiteren Orten gezeigt wird. Im Mittelpunkt stehen Akteure aus Lübeck, die mit vorbildlichen Projekten vorangehen. Die Leuchttürme reichen von erfolgreichen Nachbarschaftslösungen über innovative Wärmeversorgungssysteme und energetische Optimierungen bis zu großen Energieerzeugungsanlagen. Die Ausstellung bildet insgesamt viele der für Bürger:innen relevanten Aspekte der KWP ab. Informationen dazu unter www.luebeck.de/7leuchttuerme.
2.5 Die Klimaleitstelle begleitet Akteure vor Ort bei ihren Sanierungsprojekten
Besonders in der Lübecker Altstadt mit ihren engen Straßen und Gängen sowie den kleinen Grundstücken ist die Wärmewende eine Herausforderung. Die Stadtwerke Lübeck werden eine Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1) in diesem Gebiet durchführen. Als Unterstützung dieser Studie begleitet die Klimaleitstelle Akteure vor Ort bei ihren Sanierungsprojekten. Ein besseres Verständnis von den Gegebenheiten vor Ort sowie den sich daraus ergebenen Herausforderungen hilft, gute Lösungswege zu entwickeln und publik zu machen. Beispiele für erste Projekte sind Wärmelösungen in einem Ganghaus in der Stavenstraße sowie in der Hartengrube und an der Obertrave,
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Maßnahme: Bezahlbare Wärme
ZIEL aus dem KWP: „Die gesamtgesellschaftlichen Kosten der Wärmewende sind transparent und tragbar für alle Beteiligten. Die Finanzierung der konkreten Umsetzung trägt dazu bei, die Stadtgesellschaft in einem gemeinsamen Ziel zusammenzubringen und ermöglicht eine Teilhabe an den Vorteilen der Transformation. Die Kosten sind gerecht verteilt und Mieter:innen werden nicht benachteiligt.“
Aktivitäten seit Beschluss der KWP:
3.1 SWL-Energie hat die Ausbauplanung für das Fernwärmenetz konkretisiert
Nach der Priorisierung der im KWP dargestellten Eignungsgebiete (siehe 1.1) wurden die Ausbauplanungen vorangetrieben. Fernwärme soll im Regelfall dort angeboten werden, wo sie preislich nicht teurer ist als dezentrale Lösungen oder technische oder stadtgestalterische Vorgaben diese ausschließen. Für die Lübecker Altstadt ist eine Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz in Auftrag gegeben und wird bis Ende 2026 Auskunft darüber geben, ob und inwieweit ein solches technisch, kapazitiv und wirtschaftlich zu betreiben wäre.
3.2 Förderprogramme werden umfänglich berücksichtigt
Das Fördermittelmanagement der Hansestadt hat diverse Anträge auf Unterstützung der Wärmewende beantragt und zum Teil bereits bewilligt bekommen (z.B. Erstellung und Umsetzung von Quartierskonzepten, Baukostenunterstützung für den Neubau, erneuerbare Wärmeversorgungssysteme). Die Stadtwerke konnten für alle Machbarkeitsstudien/ Transformationsplanungen Fördermittel akquirieren (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, BEW) und berücksichtigen für die Umsetzungsplanung die aktuelle Förderlandschaft (z.B. BEW, KfW, …). So kann z.B. auch der Bau von Verbindungsleitungen zwischen den Teilnetzen gefördert werden.
3.3 Datengrundlage für Maßnahmen gegen Energiearmut ist aufgebaut
Eine sozial gerechte Wärmewende ist extrem wichtig für deren Akzeptanz bei den Einwohner:innen. Der Blick auf besonders betroffene Haushalte soll zielgenaue Hilfen ermöglichen und so der finanziellen Überforderung – verursacht durch steigende Energiepreise - vorbeugen. Für Lübeck liegen nun kleinräumige Daten vor, die (separat für Mieter:innen und Hauseigentümer:innen) aufzeigen, in welchen Quartieren Menschen von Energiearmut bedroht sein könnten. In Verbindung mit Sozialdaten der Stadt ist das eine gute Grundlage für weitergehende Maßnahmen. Eine aktuell in Erstellung befindliche Bachelorarbeit erarbeitet entsprechende Vorschläge. Über den wissenschaftlichen Beirat werden weitere Informationen aus Hamburg einbezogen.
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Maßnahme: Wärmewende erleichtern durch Bedarfsreduktion
ZIEL aus dem KWP: „Sanierung und Gebäudeeffizienz werden durch gute Beispiele und passende Informationen greifbar. Eigentümer:innen und Mieter:innen erfahren Beratung und Unterstützung zu diesem Thema an zentraler Stelle.“
Hinweis: Es gibt eine Schnittmenge mit dem Maßnahmenblatt 2 (s.o.) und dem 5 (s.u.). Deshalb sind die Maßnahmen der quartiersbezogenen Unterstützung im Maßnahmenblatt 2 verortet und die Maßnahmen der quartiersübergreifenden Unterstützung im Maßnahmenblatt 6 verortet. Hier werden die Maßnahmen der Stadtverwaltung für ihren eigenen Gebäudebestand dargelegt.
Aktivitäten seit Beschluss der KWP:
4.1 Eigene Liegenschaften klimaneutral mit Wärme versorgt
Der Neubau Feuerwehrgerätehaus Kronsforde wird seit März 2025 über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Photovoltaikanlage zu 100% regenerativ mit Wärme versorgt. Weitere Projekte befinden sich im Planungsstadium.
4.2 Städtische Gebäude dienen den Wärmenetzen als Ankerkunden
Seit Beschluss der KWP wurden noch keine Bauprojekte umgesetzt, die einem Wärmenetz als Ankerkunden dienen. Es befinden sich jedoch mehrere Projekte in der Planung, bei denen der Anschluss eines städtischen Gebäudes an ein Wärmenetz diese Funktion übernimmt. Ein Beispiel hierfür ist der Schulneubau Geniner Ufer, bei dem die Spitzenlast des Wärmebedarfs, in Ergänzung zu einer Sole-Wasser-Wärmepumpenlösung, über Fernwärme abgedeckt werden soll.
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Maßnahme: Datenbasis erweitern, um Umweltwärme erfolgreich zu erschließen
ZIEL aus dem KWP: „Für das Lübecker Stadtgebiet existiert eine gute Datenbasis, um konkrete Erzeugungskonzepte unter Berücksichtigung lokalisierter Erzeugungspotenziale zu entwickeln. Machbarkeits- und andere Studien ermöglichen belastbare Entscheidungsgrundlagen für die Projektierung und den Bau von Wärmenetzen.“
Aktivitäten seit Beschluss der KWP:
5.1 SWL hat Transformationsstudien für vorhandene Netze erstellen lassen
Für die priorisierten Eignungsgebiete (siehe 1.1 und 3.1) wurden bzw. werden durch die Stadtwerke Lübeck Transformationsstudien beauftragt um die Realisierungsmöglichkeiten von Wärmenetzen zu prüfen. Diese Studien werden vom Bund (BEW-Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) gefördert. Die Förderanträge für die Transformationsplanungen aller bestehender Fernwärmenetze wurden bis zum 31.12.2025 gestellt. Zwei Transformationsplanungen – die drei Teilnetze einbeziehen – sind abgeschlossen und die Fördermittel für die Umsetzung bewilligt.
5.2 Vergrünung des bestehenden Fernwärmenetzes ist auf dem Weg
Mit der Planung und Umsetzung der in den abgeschlossenen Transformationsplänen vorgeschlagenen Maßnahmen für bestehende Teilnetze wurde begonnen: Aktuell wird an der Realisierung einer großen Abwasserwärmepumpe gearbeitet. Diese wird den Großteil der für St. Lorenz und Vorwerk benötigten Wärme erzeugen. Dafür werden zudem Verbindungsleitungen zwischen den Wärmenetzen notwendig. Als weitere grüne Wärmebausteine sind auf Basis der Transformationsplanungen je eine Flusswasser-Wärmepumpen in Travemünde, in Kücknitz und im Bereich St. Lorenz Süd/St. Jürgen vorgesehen. Für diese Anlagen läuft die Grundlagenermittlung als Vorbereitung für die Genehmigungsplanung für eine Inbetriebnahme in den nächsten Jahren.
Grüne Wärme für das Fernwärmenetz in Moisling wird dagegen schon täglich erzeugt:
Der größte Solarthermiepark Schleswig-Holsteins ist ein Schlüsselprojekt für die Wärmewende, seine 788 Kollektoren mit 12.500 Quadratmetern Fläche decken 11,7 % des Moislinger Fernwärmebedarfs mit Sonnenwärme. Rechnerisch entspricht dies der Versorgung von mehr als 350 Wohneinheiten mit jeweils etwa 80 Quadratmetern Wohnfläche und einer Einsparung von rund 800 Tonnen CO₂ im Vergleich zu einer gasbasierten Wärmeerzeugung.
Ein integrierter Wärmespeicher mit einem Volumen von 3.000 Kubikmetern ergänzt die Kollektoren. Dieser gleicht Schwankungen aus und stellt die Versorgung auch bei wechselnder Sonneneinstrahlung sicher. So bleibt die Einspeisung stabil und planbar.
Zu dem (nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderten) Gesamtprojekt gehören außerdem - neben der übergeordneten Steuerung, der anbindenden Infrastruktur etc. – ein Elektrokessel sowie ein modernes BHKW..
5.3 Machbarkeitsstudien für weitere Prüfgebiete sind beauftragt
Nach erfolgreicher Fördermitteleinwerbung für die Machbarkeitsstudie Innenstadt ist deren Erstellung nun in Vorbereitung. Die Studie soll die technische, wirtschaftliche und ökologische Umsetzbarkeit eines Wärmenetzes prüfen und einen Umsetzungsfahrplan bis zur Realisierung enthalten. Eine besondere, spezielle Herausforderung ergibt sich aus dem Welterbe-Status von großen Teilen der Lübecker Altstadt und weiteren Besonderheiten des Stadtbildes. Ein Fahrplan für die Wärmewende in der Innenstadt ist ein wichtiger Schritt für eine klimaneutrale Wärmeversorgung Lübecks.
5.4 Tool zur Flächenvorsorge für die Wärmewende entwickelt
Um mögliche Nutzungskonflikte im Hinblick auf Flächenbedarfe für die Wärmewende im Vorweg identifizieren und minimieren zu können, wurde ein Tool zur Sicherung geeigneter Flächen entwickelt. Mit Hilfe dieses Tools werden Potenzialflächen ermittelt und in einer interaktiven, georeferenzierten Fachkarte (Fachkarte für Flächensicherung) bereitgestellt. Dabei handelt es sich um eine erste Vorauswahl von Flächen, die für die nachhaltige Erzeugung und Speicherung von Wärme geeignet scheinen. Diese werden detaillierter betrachtet, sobald konkretere Planungen wie z.B. eine Transformationsplanung ansteht oder eine Projektskizze für ein Mininetz erstellt werden.
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Maßnahme: Erfolgreiche Wärmewende durch Kommunikation, Vernetzung und Beratung
ZIEL aus dem KWP: „Die zielgerichtete Kommunikation und Beratung zu den verschiedenen Themen und Aufgaben der Transformation tragen maßgeblich zum Gelingen der Wärmewende bei. Verschiedene Akteure der Wärmewende sind erfolgreich vernetzt und in ein gesamtgesellschaftliches Vorgehen eingebunden.“
Hinweis: Es gibt eine Schnittmenge mit dem Maßnahmenblatt 2 (s.o.). Deshalb sind die Maßnahmen der quartiersbezogenen Öffentlichkeitsarbeit dort verortet.
Aktivitäten seit Beschluss der KWP:
6.1 Fachwissen aus der Stadt wird durch ein Begleitgremium eingebunden
Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde das Begleitgremium KWP gegründet. Ziel war, das Wissen der teilnehmenden Expert:innen nutzbar zu machen. Es bleibt auch für die Umsetzung der Wärmewende als Austauschplattform bestehen und hat seit Beschluss des KWP zweimal getagt (ca. halbjährlicher Rhythmus). Weitere Expert:innen konnten einbezogen werden: Mit Vertreter:innen von Handwerkskammer, IHK, Schornsteinfegern, Innung Sanitär/Heizung/Klima, Wohnungsbauunternehmen, Haus & Grund, Verband Wohneigentum, der Verbraucherzentrale, des Bundes Deutscher Architekten, Umweltverbänden, der Stadtwerke Lübeck, der Hochschulen und der Bürgerschaftsfraktionen ist das Gremium breit aufgestellt.
6.2 Dialogforum Wärmewende als Möglichkeit der Partizipation durchgeführt
Öffentlichkeitsarbeit soll Transparenz über Ziele, Wege und Auswirkungen der Wärmewende schaffen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis engagierter Partner:innen hat die KLS im März 2025 in der MUK zentrale Ergebnisse, Chancen und Herausforderungen der Wärmeplanung vorgestellt. Ca. 300 Lübeckerinnen und Lübecker nahmen teil und konnten sich bei verschiedenen Themeninseln informieren. Ein Dialog-Markt hat die Veranstaltung ergänzt.
6.3 Wärmepumpen-Infotag für Hausbesitzer:innen angeboten
Mit Fachvorträgen, Info-Ständen und einem intensiven Beratungsmarathon rund um die Heiztechnik der Zukunft hat im November 2025 der Wärmepumpen-Infotag in der MUK stattgefunden. Die Klimaleitstelle hat diese externe Großveranstaltung nach Lübeck geholt. Etwa 800 Besucher:innen nahmen das Angebot wahr und haben Antworten auf diverse Fragen erhalten.
6.4 Informationen rund um die Wärmewende auf der GO.GRØØN angeboten
Auf der „Messe für Nachhaltiges & Faires“ im April 2026 in der MUK hat die Klimaleitstelle über aktuelle Angebote und Projekte der Wärmewende informiert. Der Klimaschutz-Kampagne „7Leuchttürme“ wurde die Auftaktveranstaltung mit prominenten Gastbeiträgen gewidmet.
6.5 Einrichtung einer Energie- und Klimaagentur aufs Gleis gesetzt
Die Klimaleitstelle hat eine Empfehlung zur Einrichtung einer Energie- und Klimaagentur entwickelt und der Politik zum Beschluss vorgelegt (VO/2025/14000-01-01). Vorgesehen ist die Erstellung eines Grobkonzeptes für eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die energetische Gebäudesanierung sowie für eine nachhaltige Strom- und Wärmeversorgung. Die Technische Hochschule wird eingebunden – ebenso wie das Begleitgremium zur KWP. Die Idee eines sogenannten „One-Stop-Shops“ ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende und wird zukünftig gesetzlich vorgeschrieben.
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Maßnahme: Die Verwaltung zündet den Turbo für die Wärmewende
ZIEL aus dem KWP: „Fachbereichsübergreifende Strategien und Initiativen beschleunigen und vereinfachen die Umsetzung von Wärmewendeprojekten auf Verwaltungsseite. Die Wärmewende ist als kommunale Gemeinschaftsaufgabe in der Verwaltung etabliert, die personelle Betreuung der Wärmewende – auch mit Blick auf die gesetzliche Verpflichtung zur KWP-Fortschreibung – ist strukturell verstetigt.“
Hinweis: Parallel zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans hatte die Lübecker Bürgerschaft vorausschauend die Einrichtung einer Personalstelle für deren Umsetzung beschlossen und damit diese wichtige strukturelle Verstetigung der KWP ermöglicht.
Aktivitäten seit Beschluss der KWP:
7.1 Stadtverwaltungsinterne Flächenvorprüfung initialisiert
Die Fachkarte zur Flächensicherung (siehe 5.4) findet Anwendung bei der Bewertung von Flächenanfragen der Stadtwerke und anderer Akteure und hilft somit, den Flächenbedarf für die Wärmewende bereitstellen zu können. Im Rahmen eines bereichsübergreifenden Formats werden anschließend die Möglichkeiten und Bedingungen für die Realisierung erörtert, um das rechtlich verpflichtende förmlichen Verfahren zu erleichtern. Diese kommunale Steuerung reduziert die Risiken zukünftiger Flächenkonkurrenz und weitere spätere Planungshindernisse.
7.2 Flächen für die Wärmewende im Flächennutzungsplan dargestellt
Der Bereich Stadtplanung & Bauordnung begleitet die Erstellung und Anwendung der Fachkarte für Flächensicherung (siehe 5.4), u.a. um die Erfordernisse der Wärmewende dann auch frühzeitig im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans berücksichtigen zu können. Dies soll für Flächen für ausgewählte Anlagen mit gesamtstädtischer Bedeutung bereits auf der Ebene des Vorentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen.
7.3 Energiekonzepte für mehrere Bauleitpläne erstellt
Die Lübecker Bürgerschaft hat bereits vor mehreren Jahren festgelegt, dass für jedes neue Baugebiet ein Energiekonzept zu erstellen ist (VO/2019/07727-01). Seit Verabschiedung der KWP wurde für diverse Wohngebiete die Realisierung einer klimaneutralen Wärmeversorgung gefordert. Neben dezentralen Lösungen und dem Anschluss an vorhandene Wärmenetze werden auch innovative Projekte realisiert: Mit der Neuen Teutendorfer Siedlung und dem Lauerhofer Feld gibt es zwei innovative, netzgebundene Wärmeversorgungskonzepte. Die mittel- und langfristigen Herausforderungen und Kosten - insbesondere hinsichtlich der Haftung und der Unterhaltung der Flächen, vor allem bei einer Wärmeversorgung durch ein privates Unternehmen - müssen noch gelöst werden. Es wurde ebenfalls Baurecht für großflächige Solaranlagen geschaffen.
7.4 Erhaltungssatzungen inhaltlich auf Hemmnisse für die Wärmewende geprüft
Lokale Vorschriften sollen die Umsetzung der Wärmewende aktiv unterstützen. Die Überprüfung der Rechtslage führt zur Kenntnis über mögliche, unbeabsichtigte Hürden. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat die bestehenden Erhaltungssatzungen inhaltlich geprüft, sowie die gängigen Genehmigungs- und Verfahrensabläufe evaluiert. Als Ergebnis dieses Prozesses wurden Anpassungen der Genehmigungspraxis im Rahmen des § 172 BauGB vorgenommen. Diese sind im Fall der Erhaltungssatzungen möglich, ohne die Satzungen selbst überarbeiten zu müssen.
7.5 Wärmepumpenleitfaden als Unterstützung für die Hauseigentümer:innen erstellt
In enger Zusammenarbeit zwischen der Klimaleitstelle, der Denkmalpflege, der Welterbekoordination und der Stadtbildpflege wird aktuell ein Gestaltungsleitfaden für Wärmepumpen finalisiert. Ziel dieses Leitfadens ist es, den Einsatz von Wärmepumpen in Lübeck zu fördern und gleichzeitig die besondere Baukultur zu bewahren. Der Leitfaden gibt praxisnahe Empfehlungen und zeigt auf, wie nachhaltige Wärmeerzeugung mit Denkmalschutz und Stadtbildpflege in Einklang gebracht werden kann.
7.6 verwaltungsinterne Zusammenarbeit zum Thema verstetigt
Die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans benötigt eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung, denn das Arbeitsprogramm betrifft viele verschiedene Fachabteilungen aus allen städtischen Fachbereichen. Neben der thematischen Zusammenarbeit bei einzelnen Aktivitäten gibt es ein jährliches Arbeitstreffen, um die aktuellen Aktivitäten zu verzahnen, themenübergreifend weiterzuentwickeln und zu priorisieren.
7.7 Wissenschaftliche Erkenntnisse werden durch einen Beirat eingebunden
Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde der wissenschaftliche Beirat KWP gegründet. Ziel ist, das Wissen der Expert:innen nutzbar zu machen. Er bleibt auch für die Umsetzung der Wärmewende als Ratgeber bestehen und hat seit Beschluss des KWP viermal getagt (ca. vierteljährlicher Rhythmus). Ein weiterer Experte konnte einbezogen werden: Mit Vertreter:innen der Technischen Hochschule Lübeck (TH), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), der Hafen-City-Universität Hamburg (HCU), der Stadtwerke Lübeck Gruppe (SWL) und der Lübecker Klimaleitstelle ist das Gremium breit aufgestellt.
Ausblick
Viele der oben aufgelisteten Aktivitäten konnten und können in der Regel im Hinblick auf technische und bauliche Herausforderungen kooperativ auf der Arbeitsebene bearbeitet werden. Einige wesentliche Prozesse bzw. Aktivitäten von übergeordneter Bedeutung (z.B die Möglichkeiten und Grenzen der multifunktionalen Flächennutzung) bedürfen einer strategische Entscheidung im Hinblick auf Koordination und ggf. Prioritätensetzung. Für diese strategischen Entscheidungen und Konflikte bedarf es eines übergeordneten Gremiums (Steuerungsgruppe) mit Vertreter:innen der oberen Leitungsebenen von Stadtverwaltung und Stadtwerken Lübeck. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Empfehlung im kommunalen Wärmeplan „die Einrichtung einer übergreifenden Steuerungsgruppe“ hingewiesen.
Wichtige strategische Entscheidungen betreffen beispielsweise die Investitionsplanung, die Gemeinwohlorientierung der Wärmewende oder die Energiesystemplanung – also die koordinierte Entwicklung der Wärme- Gas- und Stromnetze. Letztere ist elementar für ein Gelingen der Wärmewende. Die verschiedenen Netze müssen zusammen gedacht werden, weil viele gegenseitige Abhängigkeiten existieren. So empfiehlt auch der kommunale Wärmeplan die „Entwicklung eines Konzeptes zur Energieträger-übergreifenden Planung von Energiesystemen“.
In diesem Zusammenhang ist auch die weitere Konkretisierung der netzgebundenen Wärmeversorgung ein wichtiger Baustein. Wenn zum Ende des Jahres die Ergebnisse der Transformations- und Machbarkeitsstudien vorliegen, wird die Ausbauplanung der SWL weiter konkretisiert (siehe VO/2024-13808). Anschließend muss von Seiten der Stadtverwaltung evaluiert werden, ob und wo zusätzlich zum Fernwärmeausbau der Stadtwerke die Errichtung von „Mininetzen“ privater Wärmeanbieter angestrebt wird. Stadt und Stadtwerke müssen die Darstellung der Ausbauperspektive transparent gestalten und gemeinsam kommunizieren, um Akzeptanz für die Planungen zu erhalten.
Die Überarbeitung von Konzessions- und Gestattungsverträgen ist ein weiterer wichtiger Hebel für die Schaffung von Rechtssicherheit. Die lokalpolitischen Ziele können damit verbindlich zur Bedingung für die Nutzung öffentlicher Infrastrukturen/Straßenräume gemacht werden. Das stärkt die kommunale Steuerungsfähigkeit gegenüber Netzbetreibern/Akteuren der Wärmewende und schafft Planungssicherheit. Bisher ist insbesondere die Kenntnis über Wärmenetze privater Anbieter im Stadtgebiet sehr lückenhaft.
Der Gesetzgeber fordert für spätestens 2029 – im Rahmen der Planfortschreibung - ein quantitatives Monitoring der Umsetzung der Wärmeplanung. In Lübeck wird dieses früher erfolgen, da hier schon ein bewährtes Format vorhanden ist: Die Maßnahmen des KWP werden mit den Maßnahmen des Masterplan Klimaschutz (MAKS) zusammengeführt und ins regelmäßige MAKS-Monitoring aufgenommen. Vorteil ist die einheitliche Darstellung, denn MAKS und KWP haben eine große Schnittmenge.
Fazit:
Seit Beschluss des kommunalen Wärmeplans sind vielfältige Aktivitäten in den verschiedenen fachlichen Zusammenhängen bei der Stadtverwaltung und den kommunalen Stadtwerken angegangen und zum Teil bereits umgesetzt worden. Diese müssen intensiv weitergeführt werden. Bezüglich der strategischen Weichenstellungen ist die Implementierung eines effektiven Steuerungsprozesses von großer Wichtigkeit. Nur so können Fehlentwicklungen vermieden, Synergien genutzt und die Wärmewende effizient, wirtschaftlich und langfristig tragfähig umgesetzt werden.