ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0278

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Beratungsfolge

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Anfrage: 

 

Konnten die Entsorgungsbetriebe einen Rückgang der Abfallmengen insbesondere in der Innenstadt und Travemünde seit Einführung der Angebotspflicht feststellen?

 

Begründung:

Seit Januar 2023 gilt die bundesweite Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen und Getränke "to go". Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen dafür eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.

Gerade mal 1,6 Prozent der 14,8 Milliarden Getränke und Speisen, die im vergangenen Jahr in Deutschland "to go" verkauft wurden, gingen in Mehrwegbehältnissen über die Theke, haben Umweltschützer vom WWF berechnet.

Die große Verpackungswende scheint trotz Gesetz bisher ausgeblieben zu sein. Drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht zieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine ernüchternde Bilanz: Die Mehrwegangebotspflicht sei „weitestgehend wirkungslos“

 

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