Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0278
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage des AM Detlef Thannhäuser (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Mehrwegangebotspflicht
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Werkausschuss EBL
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zur Kenntnisnahme
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Jun 11, 2026
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Anfrage:
Konnten die Entsorgungsbetriebe einen Rückgang der Abfallmengen insbesondere in der Innenstadt und Travemünde seit Einführung der Angebotspflicht feststellen?
Begründung:
Seit Januar 2023 gilt die bundesweite Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen und Getränke "to go". Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen dafür eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.
Gerade mal 1,6 Prozent der 14,8 Milliarden Getränke und Speisen, die im vergangenen Jahr in Deutschland "to go" verkauft wurden, gingen in Mehrwegbehältnissen über die Theke, haben Umweltschützer vom WWF berechnet.
Die große Verpackungswende scheint trotz Gesetz bisher ausgeblieben zu sein. Drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht zieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine ernüchternde Bilanz: Die Mehrwegangebotspflicht sei „weitestgehend wirkungslos“
