ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0264

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Beratungsfolge

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Anlass:

Anfrage des AM Ulrich Pluschkell (SPD) im Bauausschuss am 18.05.2026:

 

  1. Warum wird in der Vorlage 20/0012 - Lindenplatz – Umgestaltung als Interimslösung – die kritische Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH und deren Verlangen nach einer besseren Lösung für den ÖPNV als Zustimmung dargestellt? Wie bewertet die Bauverwaltung die Hinweise, Forderungen und Anregungen der Stadtwerke Mobil zur Wahrung der Interessen ihrer Fahrgäste im Rahmen des Umweltverbunds im Einzelnen?

 

  1. Warum werden in der Vorlage nur die kurzfristigen einmaligen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen (Baumaßnahme) auf den Klimaschutz dargestellt, nicht aber die langzeitigen Auswirkungen? Wie groß ist der aufgrund der geplanten Maßnahmen zu erwartende erhöhte CO2-Ausstoß infolge größerer Kfz-Staus und vermehrter Umwegfahrten zur Umgehung der Staus?

 

  1. Nach Mitteilung der Stadtwerke Lübeck Mobil überqueren in den städtischen Bussen täglich rund 110.000 Fahrgäste den Lindenplatz allein in Ost-West-Richtung. Wie hoch ist die Zahl der Nutzer:innen des Lindenplatzes (Fußgänger:innen, Radfahrer- :innen, ÖPNV, Kfz-Nutzer:innen) in den Hauptverkehrszeiten und im Tagesverlauf? Wie groß ist das Verkehrsaufkommen im Bereich der Unfallhäufungsstellen?

 

  1. Wie lautet das Schreiben des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr SH (Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde), mit dem nach Mitteilung der Bauverwaltung ein Verbot für Radfahrende auf den Fahrstreifen des Lindenplatzes angekündigt wurde?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstellen in den Zu-/ Ausfahren Fackenburger Allee und Puppenrücke hat die Unfallkommission einvernehmlich gefunden?

Was ist hierzu in den Protokollen der Unfallkommission konkret vermerkt?

Wurden bei den Beratungen sach- und ortskundige Vertreter:innen der Stadtwerke Lübeck Mobil hinzugezogen?

 

  1. Wie lauten die Stellungnahmen der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH und der anderen im Beteiligungsverfahren beteiligten Stellen im Einzelnen?

 

  1. Wurden entsprechend der Vorlage 20/0012 bereits Bauaufträge (Datum, Leistung, Auftragssumme) erteilt? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, wann beabsichtigt die Verwaltung, dies zu tun?

 

  1. Wann will die Verwaltung die von ihr beabsichtigten Maßnahmen umsetzen?

 

  1. Welche konkreten Folgen hätte es, wenn der Bauausschuss seinen Beschluss vom 20.04.2026 zur Vorlage 20/0012 dahingehend verändern würde, dass für die Freigabe der Haushaltsmittel bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden müssen?

Welche konkreten Folgen hätte es, wenn der Hauptausschuss seinen Beschluss vom 28.04.2026 zur außerplanmäßigen Freigabe von 620.00,00 EUR für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zurücknehmen oder mit einem Sperrvermerk versehen würde?

 

  1. Wie steht die Verwaltung zu dem Vorschlag, für interessierte Mitglieder des Bauausschusses und der Lübecker Bürgerschaft eine Informationsveranstaltung mit einem/r renommierten Verwaltungsrechtler:in zum Thema „Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ durchzuführen?

 

 

Antwort:

 

  1. Warum wird in der Vorlage 20/0012 - Lindenplatz – Umgestaltung als Interimslösung – die kritische Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH und deren Verlangen nach einer besseren Lösung für den ÖPNV als Zustimmung dargestellt? Wie bewertet die Bauverwaltung die Hinweise, Forderungen und Anregungen der Stadtwerke Mobil zur Wahrung der Interessen ihrer Fahrgäste im Rahmen des Umweltverbunds im Einzelnen?

 

Antwort:

Ein erster Planungsentwurf wurde SWLm (Stadtwerke Lübeck Mobil) am 06.02.2026 zugeschickt. In diesem Plan waren die im Vorfeld übermittelten Hinweise und Belange des ÖPNV noch nicht berücksichtigt. Diese sahen zusätzlich die Notwendigkeit der Einrichtung einer Busspur in der Hansestraße als auch eine Überarbeitung der Zufahrt zum Lindenplatz vom Holstentorplatz kommend vor.

 

Die Einarbeitung der Busspur wurde in der o. a. E-Mail am 06.02.2026 ergänzend bereits zugesagt, ebenso weitere Änderungen an der Bschlussvorlage.

 

Aufgrund dieses Abstimmungsprozesses ging der Bereich von Zustimmung aus.

 

Danach erfolgte das Schreiben von SWLm mit Hinweisen und bereits im Vorfeld geäußerten Bedenken zur Zuführung von der Hansestraße und dem nochmaligen Hinweis, eine Busspur einzurichten und der o. a. Querung über den Holstentorplatz entlang der Puppenbrücke sowie möglichen entstehenden Kosten bei evtl. zeitlichen Verzögerungen der jeweiligen Buslinienfahrten. Dies haben wir zur Kenntnis genommen, gingen aber aufgrund der bereits geführten Abstimmungsgespräche mit der Zusage unsererseits, dies in der Planung zu berücksichtigen, weiterhin von Zustimmung aus.

 

Sämtliche Bedenken haben wir in der Planung berücksichtigt, in dem eine Busspur von der Hansestraße kommend zum Lindenplatz eingeplant wurde. Darüber hinaus wurde der FGÜ über den Holstentorplatz zurückgenommen, so dass an dieser Stelle nur noch eine Querung für den Radverkehr geplant wurde und eine Behinderung des Busverkehrs aufgrund des geringen Radverkehrsaufkommens nahezu ausgeschlossen ist.

 

Der Busverkehr ist bereits jetzt vom Holstentor kommen bevorrechtigt (Ampel-Steuerung) und wird zukünftig nicht mehr durch Radfahrende auf der Fahrbahn in der Zufahrt zum Kreisverkehr behindert (Radverkehr wird separat geführt). Hierzu wurde eine Verkehrssimulation durchgeführt, welche zum Ergebnis kommt, dass es zu keinen wesentlichen Behinderungen für den Busverkehr kommen wird (nicht schlechter als jetzt). Dieser Sachverhalt ist in der Vorlage erklärt und als Anlage 1 der Antwort beigefügt.

 

Um den Zeitplan zur Ausführung während der Sommerferien einzuhalten, wurde die Vorlage zunächst ohne die o. g. Anpassungen (diese war zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt, s. o.), jedoch mit textlichen Hinweisen in der Vorlage, den politischen Gremien vorgelegt, mit dem Vermerk Zustimmung.

 

Die auf Grundlage der Anmerkungen der SWLm überarbeitete und angepasste Planung wurde am 11.05.2026 in ein zweites Beteiligungsverfahren, dem Anhörungsverfahren, durchgeführt von der Straßenverkehrsbehörde gegeben. Die Frist zur Stellungnahme endet am 29.05.2026. Diese Verfahrensweise ist üblich und setzt voraus, dass die grundsätzlichen Planungsinhalte im Vorfeld abgestimmt wurden (s. o.).

 

Im Nachgang zur E-Mail von SWLm und vor der Beteiligung im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben mehrere Termine mit Kontakt zwischen dem Bereich Stadtgrün und Verkehr und SWLm stattgefunden:

 

  • AkV (Arbeitskreis Verkehr) am 05.03.2026
  • Ortstermin mit einem auch an der Planung zum Lindenplatz involvierten Mitarbeiter der SWLm in Travemünde am 13.04.2026
  • Ortstermin Fahrversuche als Vorbereitung zur Umsetzung der Planung am Lindenplatz mit SWLm am 30.03.2026 und 22.04.2026
  • AG ÖPNV am 08.05.2026
  • Im Rahmen der Anhörung zur verkehrsrechtlichen Anordnung am 11.05.2026

 

Es wurde zu keiner Zeit weiterer Gesprächsbedarf gesehen.

 

Auch bei den Terminen mit den Bus-Fahrversuchen als Vorbereitung auf die endgültige Ausführungsplanung am Lindenplatz am 30.03.2026 (Schleppkurvenprüfung zur Befahrung während Bauphase an der Ausfahrt Lindenplatz Richtung Holstentor) und 22.04.2026 (am Knoten Posssehlstraße/Puppenbrücke) unter Beteiligung der SWLm kam das Thema Zustimmung/keine Zustimmung nicht zur Sprache.

 

Am 13.04.2026 wurde die Beschlussvorlage im Senat beraten und danach im Sitzungsdienst hochgeladen. Die Beschlussvorlage wurde am 20.04.2026 der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt und geordnet.

 

Fazit:

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ging und geht nach wie vor davon aus, dass auch die SWLm die Notwendigkeit zur Umgestaltung des Kreisverkehrs akzeptieren und unsere Bemühungen zur Lösung der Aufgabe (Verringerung des Unfallgeschehens, sichere Führung des Radverkehrs entsprechend StVO) erkennen. Die Stellungnahme der SWLm im Rahmen der Anhörung steht noch aus. Die Frist endet am 29.05.2026.

 

Diese Form der Zusammenarbeit (intensive Vorbesprechungen, mündliche Absprachen, gegenseitiges Vertrauen) wurde u. a. in den Maßnahmen Mühlentorplatz, Radschnellweg Ratzeburger Allee und Bahnhaltepunkt Moisling hinsichtlich der Belange des ÖPNV praktiziert und hat sich bewährt. Dies wird auch von der SWLm bestätigt und nicht in Frage gestellt. In der zitierten Mail wird die Bitte einer Optimierung geäußert, die unsererseits auch erfolgte und deren Ergebnis in der zur Anhörung vorliegenden Planung berücksichtigt wurde.

 

Die Bedeutung des Lindenplatzes insbesondere für den ÖPNV in Lübeck ist allen Planenden bewusst. Es ist und bleibt die Aufgabe, die regelwidrige Radverkehrsführung und das damit verbundene Unfallgeschehen zu beseitigen. Sämtliche Verkehrsarten (FG, Rad, Kfz, ÖPNV) müssen hierzu ihren Beitrag leisten.

 

 

 

  1. Warum werden in der Vorlage nur die kurzfristigen einmaligen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen (Baumaßnahme) auf den Klimaschutz dargestellt, nicht aber die langzeitigen Auswirkungen? Wie groß ist der aufgrund der geplanten Maßnahmen zu erwartende erhöhte CO2-Ausstoß infolge größerer Kfz-Staus und vermehrter Umwegfahrten zur Umgehung der Staus?

 

Antwort:

Es werden keine zusätzlichen Staus erwartet, ein verändertes Verkehrsverhalten lässt sich nicht herleiten.

Die Reduzierung des Unfallgeschehens bzw. die Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr haben gegenüber den möglichen Auswirkungen auf das Klima aus Sicht der Straßenplanung erste Priorität.

 

 

 

  1. Nach Mitteilung der Stadtwerke Lübeck Mobil überqueren in den städtischen Bussen täglich rund 110.000 Fahrgäste den Lindenplatz allein in Ost-West-Richtung. Wie hoch ist die Zahl der Nutzer:innen des Lindenplatzes (Fußgänger:innen, Radfahrer- :innen, ÖPNV, Kfz-Nutzer:innen) in den Hauptverkehrszeiten und im Tagesverlauf? Wie groß ist das Verkehrsaufkommen im Bereich der Unfallhäufungsstellen?

 

Antwort:

Anmerkung: Die Zahl von 110.000 Fahrgästen ist nicht korrekt und beträgt in etwa 1/3 (entsprechend der E-Mail der SWLm vom 19.05.2026).

 

Der Kreisverkehr wird als eine Unfallhäufungsstelle behandelt.

 

Die vorzunehmenden Maßnahmen müssen regelgerecht geplant und ausgeführt werden. Hierzu gehört auch eine umfassende Kenntnis der Verkehrsbelastung aller Verkehrsarten. Ohne diese Kenntnis wäre eine Simulation der verkehrlichen Verhältnisse nicht möglich gewesen. Diese Zahlen liegen dem planenden Ing.-Büro vor und sind als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

  1.  Wie lautet das Schreiben des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr SH (Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde), mit dem nach Mitteilung der Bauverwaltung ein Verbot für Radfahrende auf den Fahrstreifen des Lindenplatzes angekündigt wurde?

 

Antwort:

Ein solches Schreiben liegt dem Bereich aktuell noch nicht vor. Die Fachaufsicht hat ein entsprechendes Schreiben angekündigt, wenn keine wirksamen Veränderungen vorgenommen werden.

 

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr geht davon aus, dass Inhalt dieses Schreibens sein könnte, dem Radverkehr (unverzüglich) die Nutzung des Kreisverkehrs zu untersagen. In welcher Form dies geschieht, liegt im Verantwortungsbereich des Hansestadt Lübeck. Die Fachaufsicht wird planend nicht tätig. Die Fachaufsicht gibt Ziele vor (Maßnahmen zur Reduzierung/Vermeidung des Unfallgeschehens) und kontrolliert, ob richtig, das heißt, entsprechend gesetzlichen Vorschriften, gehandelt wird.

 

Dies würde automatisch zu Einschränkungen für den Radverkehr führen mitweit größeren Einschränkungen, als die geplante Interimslösung mit sich bringen wird.

 

 

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstellen in den Zu-/ Ausfahren Fackenburger Allee und Puppenrücke hat die Unfallkommission einvernehmlich gefunden?

Was ist hierzu in den Protokollen der Unfallkommission konkret vermerkt?

Wurden bei den Beratungen sach- und ortskundige Vertreter:innen der Stadtwerke Lübeck Mobil hinzugezogen?

 

Antwort:

Es sind keine Vertretenden der SWLm in der Unfallkommission vertreten. Anbei Auszüge aus der dies- und letztjährigen Unfallkommission:

 

UK 2024 (01.04.2025)

[…] Die Urbanen Mobilitätsprojekte haben bereits eine Untersuchung zum verkehrssicheren Umbau des Lindenplatzes in Auftrag gegeben. Das wird aufgrund der hohen Verkehrsmenge von 34.000 Fahrzeug/24 Std. allerdings nicht einfach werden, […]

 

UK 2025 Entwurf (21.04.2026)

[…] Durch die Urbanen Mobilitätsprojekte wird darüber informiert, dass eine Interimslösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Absetzen der Radverkehrsführung außerhalb der Kreisverkehrsfahrbahn in den Sommerferien erfolgen soll. Die Ausschreibungen für die Vergabe der Baumaßnahme an eine Baufirma laufen bereits. Als Bauphase sind die Sommerferien 2026 geplant, Ziel ist die 6 Wochen Sommerferien für den Umbau auszunutzen. Der Bauausschuss hat gestern die dafür erforderlichen finanziellen Mittel freigegeben und auch der Hauptausschuss hat nach der UK-Sitzung der Finanzierung der Interimslösung zugestimmt.

Sobald der konkrete Zeitraum des Umbaus für die Interimslösung feststeht, ist die Fachaufsicht zu informieren. […]

Mit den SWLm gab es während des Planungsprozesses ausführliche Abstimmungen (siehe unter 1.)

 

 

 

  1. Wie lauten die Stellungnahmen der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH und der anderen im Beteiligungsverfahren beteiligten Stellen im Einzelnen?

 

Antwort:

Zur Beteiligung der SWLm siehe Ausführungen unter Pkt 1. Am 13.11.2026 fand eine stadtinterne Vorstellung der Planungen zum Lindenplatz statt. Teilgenommen haben u. a. die Stadtplanung, Abt. Altstadt/Welterbe/Stadtteilplanung, Abt. Stadtentwicklung sowie die Abt. Denkmalpflege. Die Vorlagen werden an die in der Vorlage aufgeführten Beteiligten im Vorfeld versandt.

 

 

 

  1. Wurden entsprechend der Vorlage 20/0012 bereits Bauaufträge (Datum, Leistung, Auftragssumme) erteilt? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, wann beabsichtigt die Verwaltung, dies zu tun?

 

Antwort:

Aktuell läuft die Ausschreibung der Bauleistung. Submission ist der 29.05.2026.

 

 

 

  1. Wann will die Verwaltung die von ihr beabsichtigten Maßnahmen umsetzen?

Welche Alternativen gibt es zu den von der Bauverwaltung beabsichtigten Maßnahmen, um die Unfallhäufungsstellen am Lindenplatz zu entschärfen?

Wie beabsichtigt die Verwaltung zu verfahren, falls es in den fachlich zuständigen Gremien der Lübecker Bürgerschaft bezüglich der konkreten Verwendung der freigegebenen Haushaltsmittel alternative Beschlüsse zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen geben sollte?

 

 

Antwort:

Die Maßnahme soll, wie bereits in der Vorlage beschrieben, überwiegend in den Sommerferien 2026 umgesetzt werden.

 

Sollten abweichende Beschlüsse getroffen werden, wird die Verwaltung auf die erwartbare Anweisung der Fachaufsicht voraussichtlich den Radverkehr im Bereich des Kreisverkehrs durch entsprechende Markierung und Beschilderung unterbinden. Dieses müsste dann entsprechend durch die Polizei durch Kontrollen vor Ort umgesetzt werden.

 

Die vorgelegte Interimsplanung ist aus Sicht des Bereiches Stadtgrün und Verkehr alternativlos. Es geht in erster Linie um die Herausnahme des Radverkehrs aus der Kreisverkehrsfahrbahn bzw. die Führung des Radverkehrs um den Kreisverkehr herum.

 

 

 

  1. Welche konkreten Folgen hätte es, wenn der Bauausschuss seinen Beschluss vom 20.04.2026 zur Vorlage 20/0012 dahingehend verändern würde, dass für die Freigabe der Haushaltsmittel bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden müssen?

Welche konkreten Folgen hätte es, wenn der Hauptausschuss seinen Beschluss vom 28.04.2026 zur außerplanmäßigen Freigabe von 620.00,00 EUR für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zurücknehmen oder mit einem Sperrvermerk versehen würde?

 

Antwort:

Siehe zu 8. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Herstellung der Verkehrssicherung um eine Weisungsaufgabe der Straßenverkehrsbehörde handelt, die die Hansestadt Lübeck zum Handeln verpflichtet (Pflichtaufgabe).

 

 

 

  1. Wie steht die Verwaltung zu dem Vorschlag, für interessierte Mitglieder des Bauausschusses und der Lübecker Bürgerschaft eine Informationsveranstaltung mit einem/r renommierten Verwaltungsrechtler:in zum Thema „Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ durchzuführen?

 

Antwort:

Aus Sicht des Bereiches Stadtgrün und Verkehr besteht kein Bedarf an einer solchen Informationsveranstaltung. Für die Straßenverkehrsbehörde und der planenden Abteilung des Bereiches sind die Vorgaben eindeutig geregelt. Zudem wurden Weisungsaufgaben bereits mehrfach im Bauausschuss und Hauptausschuss, z. B. in Bezug auf den Handlungsspielraum der SVB bei der Anordnung von Halteverboten und in Bezug auf die Parkgebührenverordnung, thematisiert.

 

 

 

 

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