Einleitung
Das Ordnungsamt veröffentlicht jährlich Berichte zu Tätigkeitsfeldern wie Ausländerbehörde, Wohnpflegeaufsicht und den Kommunalen Ordnungsdienst. Für weitergehende Auskünfte verweisen wir daher auf den Jahresbericht 2025 des KOD unter der VO/2026/14981
Frage
1) In welchen Aufgabenfeldern war der Ordnungsdienst bemessen an der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 28.02.2026 schwerpunktmäßig eingesetzt? Es wird um Angabe der 5 größten Einsatzgebiete gebeten.
Antwort
Auftragsgebundene Vorgänge waren im Bezugszeitraum:
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KFZ-Stilllegungen: 539
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Aufenthaltsermittlungen: 330
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Fahrerermittlungen: 311
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Falschparker: 298
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ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Fahrzeuge (Kfz und Fahrräder): 240
Während des Weihnachtsmarktes wurden Streifendienste im Veranstaltungsraum fokussiert.
Frage
2) Wie wurden die Schwerpunkte des Einsatzes im vorgenannten Zeitraum bestimmt?
Antwort
Aufgrund der Ereignisse vergangener Jahre wurde ein Schwerpunkt auf die Veranstaltungssicherheit gelegt und Personal u.a. für Waffenkontrollen und die Bestreifung des Weihnachtsmarktes eingesetzt. Ansonsten erfolgt die Schwerpunktsetzung dynamisch unter Berücksichtigung aktueller Geschehen und Entwicklungen. So haben auch die vielfältigen geopolitische Entwicklungen in jüngerer Zeit Auswirkungen auf die Schwerpunktsetzungen, weil z.B. Versammlungen begleitet werden müssen.
Frage
3) Wieviele Mitarbeiterstunden waren Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im vorgenannten Zeitraum in folgenden Bereichen tätig?
a) Überwachung des ruhenden Verkehrs
b) Überwachung des fließenden Verkehrs (insbesondere bei der Überwachung von Zufahrtsbeschränkungen)
c) Prävention von Graffiti
d) Prävention von Verstößen gegen das Wohnraumschutzgesetz
Antwort
Eine Auswertung unter diesen Kriterien ist nicht möglich.
Grundsätzlich wird vom Außendienstpersonal des Kommunalen Ordnungsdienstes ca. 40-50% der Außendienstzeiten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs, technischen Zustands von Fahrzeugen, Zufahrtsbeschränkungen und verhaltensbedingten Delikten wie das Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Handynutzung am Steuer aufgewendet.
Auf die Geschwindigkeitsüberwachung entfallen ca. 20%.
Die Prävention von Graffiti wird im Rahmen der Streifendienste wahrgenommen. Alle Mitarbeiter:innen sind angehalten, Gefahren für die öffentliche Sicherheit bzw. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten selbständig festzustellen und die notwendigen Folgemaßnahmen einzuleiten. Dies lässt sich jedoch stundentechnisch nicht quantifizieren. Insgesamt ist Graffitiprävention bzw. –bekämpfung nur ein nachrangiges Thema, da es sich um eine strafbare Handlung handelt und diese in die Zuständigkeit der Polizei fällt.
Aufgaben im Sinne des Wohnraumschutzgesetzes sind dem Ordnungsamt nicht übertragen.
Anfrage des AM Dr. Flasbarth in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.03.2026:
AM Dr. Flasbarth stellt eine die Anfrage VO/2026/14962 unter TOP 3.8 ergänzende Anfrage. Er möchte einerseits den Punkt 3 der Anfrage von AM Fürter um zwei Aktivitäten des Ordnungsdienstes ergänzt wissen: (1) Durchsetzung der Werbeanlagensatzung und (2) Durchsetzung des Verbotes von Schottergärten.
Andererseits möchte er den Arbeitsaufwand für die Bauaufsicht / Bauordnung für seine beiden vorgenannten Aktivitäten im von AM Fürter genannten Zeitraum wissen.
Antwort zur ergänzenden Anfrage des AM Dr. Flasbarth
Aufgrund der knappen Personallage werden aktuell seitens der Bauordnung vorrangig sog. Prio1-Fälle bearbeitet, also ordnungsbehördliche Verfahren und Fälle, bei denen es um Gefahr für Leib und Leben geht. Bei der Abarbeitung von Vorgängen im Hinblick auf die Überprüfung von Schottergärten sowie der Durchsetzung der Werbeanlagensatzung handelt es sich dagegen um sog. Prio3-Fälle, die aktuell aufgrund der erwähnten Personallage nicht prioritär behandelt werden können. Die Durchsetzung des Verbots von Schottergärten ist daher von der Bauaufsicht bisher nicht behandelt worden, weswegen keine Zeitaufwände hierfür durch die Bauaufsicht benannt werden können. Es ist geplant, durch die Ausschreibung einer offenen Baukontrolleurstelle die Prio3-Fälle wie die Versiegelung der Vorgärten aufarbeiten zu können, ohne die Vorgänge mit Gefahr für Leib und Leben zu beeinträchtigen.
Aufgrund des anstehenden Jubiläums im Rahmen des Weltkulturerbes ist durch den Bürgermeister der Auftrag erteilt worden, die Werbeanlagensatzung insbesondere in der Innenstadt durchzusetzen. Hierfür wird seit Mitte 2025 nach einem stufenweisen Verfahren vorgegangen, bei dem der Kommunale Ordnungsdienst unterstützt. Weitere Informationen hierzu können der Vorlage VO/2025/13928-01 entnommen werden. Im fraglichen Zeitraum fiel für die Durchsetzung der Werbeanlagensatzung für die Baukontrolleure der Abteilung Bauaufsicht ein Zeitaufwand von ca. 50 Stunden an, wobei hiervon 20 Stunden auf die Kontrollen vor Ort und 30 Stunden auf die Nachbearbeitung (Anlegen der Akten, Grundlagenermittlung, Aufarbeitung der Vorgänge, Einleitung des Bußgeldverfahrens etc.) entfielen.
Frage
4) Wurde der Einsatz des Ordnungsdienstes bei der Überwachung des fließenden Verkehrs infolge der Sperrung der Mühlentorbrücke verstärkt, um zu verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger trotz Sperrung der baufälligen Querung ihr Ziel auf anderem Weg erreichen? Wenn ja: Auf welchem Wege wurde das entschieden?
Antwort
Die Überwachung des fließenden Verkehrs wurde nicht aufgrund der Sperrung der Mühlentorbrücke verstärkt. Da ein wesentlicher Faktor der Einsatzortfestlegung das Beschwerdeaufkommen ist, kann es jedoch sein, dass vermehrte Beschwerden von Anwohnenden, die an unerlaubten Ausweichstrecken wohnen, zu einer Intensivierung von Kontrollen in bestimmten Bereichen geführt haben.
Die Aufgabe der Verkehrsüberwachung erlaubt unter den aktuellen Bedingungen keine strategische Zielsetzung. Aufgrund der sich immer weiter zuspitzenden Situation in den Quartieren anlässlich einer Zunahme der in der Hansestadt Lübeck zugelassenen Fahrzeuge und dem anhaltenden Trend zum Besitz immer größerer Fahrzeuge ist das Ordnungsamt fast ausnahmslos damit beschäftigt, auf Gefährdungen der Verkehrssicherheit zu reagieren.