ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 30.000,00 EUR wird angenommen.

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Begründung:

Im Jahr 2011 wurde durch die Initiative der Possehl-Stiftung Lübeck ein Entschuldungsfonds eingerichtet. Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck kann entsprechend des abgestimmten Konzeptes in eigenem Ermessen verfügen. Die Gelder dienen zur Entschuldung von Ratsuchenden. Seither wurden regelmäßig Aufstockungsbeträge in Höhe von 30.000,00 EUR gestellt und von der Possehl-Stiftung Lübeck genehmigt.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 30.000 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2026 einen Gesamtwert von 495.000 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 30.000 Euro zuständig.

 

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