ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Sperrvermerke der Stellen 8449 und 8450 werden aufgehoben und die Stellen innerhalb des Ordnungsamtes vom Kommunalen Ordnungsdienst zur Ausländerbehörde verlagert.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung herzustellen.

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Begründung:

 

Aufgrund einer erheblichen und stetig steigenden Antragsfülle ist die Situation im Sachgebiet 3.320.43 – Einbürgerung des Ordnungsamtes seit einigen Jahren als zunehmend unhaltbar zu bezeichnen. Bei Vollbesetzung können durch die Mitarbeitenden, pro Jahr rund 600 Einbürgerungsanträge bearbeitet werden. Dem gegenüber stehen 1.733 Einbürgerungsanträge im Jahr 2024 und 1.291 Anträge im Jahr 2025. Hinzu kommen weitere Anträge aus den davor liegenden Jahren sowie aus 2026. Insgesamt liegen dort aktuell über 4.000 unbearbeitete Anträge.

 

Dies hat inzwischen zu zahlreichen Untätigkeitsklagen geführt. Die jüngste Entscheidung des OVG Schleswig Holstein ging negativ zu Lasten der Hansestadt Lübeck aus: Hinsichtlich der Länge der Bearbeitungsdauer wird ihr ein Organisationsverschulden vorgeworfen. Weitere Untätigkeitsklagen werden damit wahrscheinlicher und es ist davon auszugehen, dass diese sich im Ergebnis an der Bewertung des OVG Schleswig Holstein orientieren werden. Diesem Risiko muss begegnet werden, indem der Personalkörper stärker als heute an die verstetigt hohe Antragszahl angepasst wird.

 

Das Ordnungsamt verfügt in Abteilung 3.320.5 – Kommunaler Ordnungsdienst über zwei Stellen (8449 und 8450), die mit dem Haushaltsbegleitbeschluss VO/2024/12437-02-01 Nr. 3.1 in mit einem Sperrvermerk versehen wurden. Die Stellen sollten der möglichen Ausweitung der Bestreifung in Travemünde dienen. Die Einsatzlage zeigt hierfür keine Notwendigkeit.

 

Im Sinne einer Priorisierung sollen diese beiden Stellen nunmehr in das Sachgebiet 3.320.43 – Einbürgerung verlagert und die Sperrvermerke aufgehoben werden. Eine Ausweitung des Stellenplans erfolgt dadurch nicht.

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