Anlass:
In der Jugendhilfeplanung zur Jugendarbeit wurden im Jahr 2019 grundlegend der Bestand und der Bedarf an Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII geprüft (VO/2019/07824). In Teilplanungen wurden Planungsstränge für ausgewählte Quartiere/Sozialräume weiterverfolgt, so vor allem für einen Jugendtreff auf Marli (VO/2022/11130) sowie als Modellprojekt zur sozialräumlichen Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Holstentor-Nord (VO/2024/13328). In der Jugendhilfeplanung zur Jugendarbeit im Jahr 2019 wurde zusätzlich zum Jugendtreff St. Jürgen am Standort der Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen noch eine zusätzliche Einrichtung im Baugebiet Bornkamp/Schärenweg empfohlen (VO/2019/07824).
Der vorliegende Bericht gibt einen aktuellen Überblick über die personelle Ausstattung sowie inhaltliche Schwerpunkte und fachliche Herausforderungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA, § 11 SGB VIII). Darüber hinaus wird zur aktuellen Situation der OKJA im Stadtteil St. Jürgen berichtet.
Bericht:
Die rechtzeitige und ausreichende Ausstattung an OKJA ist eine objektive Rechtsverpflichtung für die Hansestadt Lübeck als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Bestand und Bedarf ist über das Instrument der Jugendhilfeplanung festzustellen und fortzuschreiben (vgl. §§ 11, 79, 80 SGB VIII). Der Bereich Jugendarbeit ist für die Angebote der OKJA produktverantwortlich und fachlich zuständig. Er entwickelt partnerschaftlich mit den freien Trägern die Qualität der Angebote weiter. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über personelle Ausstattung und fachlich-konzeptionelle Ausrichtung der OKJA in Lübeck. Darüber hinaus werden in Anschluss an die Jugendhilfeplanung zur Jugendarbeit aus dem Jahr 2019 (VO/2019/07824) wichtige Entwicklungslinien nachgezeichnet, um die OKJA zukunftsfähig auszurichten.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist ein elementarer Baustein der kommunalen Kinder- und Jugendhilfeinfrastruktur: „Jugendarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung junger Menschen und zur Gestaltung des Gemeinwesens“ (15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (2020: S.18). Über das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck verteilt gibt es aktuell insgesamt 19 Standorte der OKJA, davon 7 in städtischer und 12 in freier Trägerschaft. Für diese Aufgaben stehen rund 50 Vollzeitstellenäquivalente (VZÄ) beim öffentlichen und den freien Trägern zur Verfügung.
Aufgrund der multiplen lokalen und globalen Krisen, stehen junge Menschen vor besonderen Herausforderungen, die sie mit in die Einrichtungen der OKJA bringen: psychische Belastungen, das Aufwachsen in einer digitalisierten Umwelt, zunehmende materielle Sorgen und mehr sind immer häufiger Themen in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Dazu finden sie kaum Möglichkeiten, sich selbstbestimmt und eigenständig im öffentlichen Raum aufzuhalten. Neue Konzepte der Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit/Streetwork zeigen erste Erfolge.
Neue Angebote wurden zuletzt in der Innenstadt sowie im Bezirk Holstentor Nord erfolgreich etabliert, und der Beschluss zur Errichtung des gemeinsam mit der Jugendverkehrsschule zu nutzenden Gebäudes am Meesenring schließt eine weitere Angebotslücke. Inzwischen ist außerdem die Versorgungssituation im Stadtteil St. Jürgen in den Fokus geraten: Die dort bestehende (vergleichsweise kleine) Einrichtung eines freien Trägers kann den Bedürfnissen und Bedarfen der jungen Menschen unter den gegenwärtigen Umständen schon rein quantitativ kaum gerecht werden; die vor einigen Jahren beschlossene Lösung am Bornkamp/Schärenweg (VO/2019/07824) wird absehbar nicht realisiert werden. Deswegen muss gemeinsam mit dem Träger eine neue Lösung entwickelt werden.